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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Abziehbarkeit von Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft (BFH 28.11.18, I R 56/16)

     

    • Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 (BFH 19.12.18, I R 1/17)

     

    • Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden (BFH 16.1.19, II R 19/16)

     

    • Steuerbegünstigtes Vermögen aufgrund einer Poolvereinbarung bei einer Kapitalgesellschaft (BFH 20.2.19, II R 25/16)

     

    • Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.1.19, II R 19/16 ‒ Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden (BFH 30.1.19, II R 26/17)

     

    • Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft (BFH 17.1.19, III R 35/17)

     

    • Zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (BFH 4.4.19, VI R 18/17)
    Quelle: ID 45964322