· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige. |
Im Einzelnen:
- Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige (BFH 3.7.18, VIII R 9/16)
- Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehen nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein (BFH 24.10.17, VIII R 19/16)
- Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen (BFH 20.7.18, IX R 25/17)
- Zusammenveranlagung nach bestandskräftiger Einzelveranlagung (BFH 14.6.18, III R 20/17)
- Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers (BFH 14.6.18, III R 27/17)
- Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten Gewerbesteuer im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a S. 3 EStG (BFH 19.7.18, IV R 14/16)
- Umsatzsteuer im Freizeitpark (BFH 2.8.18, V R 6/16)
- Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten (BFH 5.7.18, VI R 67/15)
- Berücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung bei Leistung bis zum 10.1. des Folgejahres (BFH 27.6.18, X R 44/16)
- Geschäftsveräußerung ‒ Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei gleichzeitiger Anmietung der Gaststätte vom Eigentümer der Immobilie (BFH 29.8.18, XI R 37/17)
Quelle: ID 45578495