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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige (BFH 3.7.18, VIII R 9/16)

     

    • Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehen nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein (BFH 24.10.17, VIII R 19/16)

     

    • Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen (BFH 20.7.18, IX R 25/17)

     

    • Zusammenveranlagung nach bestandskräftiger Einzelveranlagung (BFH 14.6.18, III R 20/17)

     

    • Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers (BFH 14.6.18, III R 27/17)

     

    • Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten Gewerbesteuer im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a S. 3 EStG (BFH 19.7.18, IV R 14/16)

     

    • Umsatzsteuer im Freizeitpark (BFH 2.8.18, V R 6/16)

     

    • Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten (BFH 5.7.18, VI R 67/15)

     

    • Berücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung bei Leistung bis zum 10.1. des Folgejahres (BFH 27.6.18, X R 44/16)

     

    • Geschäftsveräußerung ‒ Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei gleichzeitiger Anmietung der Gaststätte vom Eigentümer der Immobilie (BFH 29.8.18, XI R 37/17)
    Quelle: ID 45578495