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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die selbst getragenen Krankheitskosten, die nicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden können ‒ Ermittlung der zumutbaren Belastung. |

     

    Im Einzelnen:

     

     

    • Selbst getragene Krankheitskosten können nicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden ‒ Ermittlung der zumutbaren Belastung (BFH 29.11.17, X R 3/16)

     

    • Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i. S. des § 17 EStG und damit in Zusammenhang stehender Forderungen aus Gesellschafterdarlehen ‒ Teleologische Extension des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 2 Buchst. b EStG ‒ Finanzplandarlehen ‒ Betriebsaufspaltung ‒ personelle Verflechtung (BFH 29.11.17, X R 8/16)
    Quelle: ID 45242346