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  • 05.08.2019 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Steuerberatungskosten mindern als Nachlassverbindlichkeiten die Erbschaftsteuer

    Hat ein Erbe einen Steuerberater mit der nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers beauftragt, stellen die von ihm getragenen Steuerberatungskosten Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG dar und mindern so seine Erbschaftsteuerbelastung (FG Baden-Württemberg 15.7.19, 7 K 2712/18; Rev. BFH II R 30/19, ).