Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Berücksichtigung beihilfefähiger Aufwendungen ohne Ansatz einer zumutbaren Belastung?

    | § 33 Abs. 1 und Abs. 3 EStG bewirken nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern gegenüber Beamten in Form eines gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses. Eine Berücksichtigung beihilfefähiger Aufwendungen ohne Ansatz einer zumutbaren Belastung scheidet danach aus (FG Baden-Württemberg 5.2.18, 10 K 1153/16; Rev. BFH VI R 18/19, Einspruchsmuster ). |

     

    PRAXISTIPP | Nach Zulassung der Revision im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (BFH 25.4.19, VI B 28/18) kann der BFH nun höchstrichterlich klären, ob die Beschränkung der Absetzung „beihilfefähiger“ Aufwendungen bei Krankheit, die nicht durch das sozialhilferechtliche Versorgungsniveau abgedeckt sind, auf den Betrag, der die zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 1 EStG) übersteigt, die übrigen Steuerpflichtigen gegenüber öffentlichen Dienstnehmern in verfassungswidriger Weise benachteiligt. Bis zur Entscheidung durch den BFH bzw. ggf. das BVerfG sollten betroffene Steuerbescheide in verfahrenstechnisch geeigneter Form offengehalten werden.

     
    Quelle: ID 46091007