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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs

    | Nach einer Entscheidung des FG Sachsen (20.12.24, 5 K 960/24 ; Rev. BFH IX R 4/25, Einspruchsmuster ) handelt es sich (auch) bei einem Wohnmobil aus dem höheren Preissegment um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs, der von der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ausgenommen ist. |

     

    Der Begriff „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ ist gesetzlich nicht definiert. Aus den Materialien zum JStG 2010 folgt sinngemäß, dass die Regelung darauf abzielt, Verlustgeschäfte von meist vorrangig zur Nutzung angeschafften Gebrauchsgegenständen, die, wie z. B. Gebrauchtfahrzeuge, dem Wertverlust unterliegen, steuerrechtlich nicht wirksam werden zu lassen (vgl. BT-Drs. 17/2249, S. 54). Bei den Gegenständen des täglichen Gebrauchs i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG muss es sich nach herrschender Meinung im Schrifttum und BFH-Rechtsprechung bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen, wobei eine Nutzung an jedem Tag nicht erforderlich ist (BFH 29.10.19, IX R 10/18, BStBl. II 20, 258).

     

    PRAXISTIPP | Der BFH hat im NZB-Verfahren der Verwaltung die Revision zugelassen und kann seine Rechtsprechung zum Begriff des Gegenstandes täglichen Gebrauchs weiter ausdifferenzieren in einem Fall, in dem es um die Einordnung eines Wohnmobils aus dem höheren Preissegment geht. In diesem Zusammenhang ist auf die Rechtsprechung des BFH zum sog. Mobilheim hinweisen (BFH 24.5.22, IX R 22/21, BStBl. II 23, 108). Danach ist ein Mobilheim ebenfalls ein „anderes Wirtschaftsgut“ i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG. Dieses Wirtschaftsgut stellt aber nach Ansicht des BFH insbesondere wegen des im Streitfall festgestellten Wertsteigerungspotenzials keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG) dar. Es bleibt als die weitere Rechtsentwicklung abzuwarten. Bis zur weiteren Klärung des Begriffs des Gegenstandes des täglichen Gebrauchs im Revisionsverfahren sollten betroffene Steuerbescheide unbedingt offengehalten werden.

     
    Quelle: ID 50473846