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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (September 2021)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Zuordnung von Gewinnen aus der Personal- und Sachmittelgestellung an angestellte Krankenhausärzte im Rahmen von Chefarztambulanzen: Sind die Gewinne aus der Personal- und Sachmittelgestellung an angestellte Krankenhausärzte im Rahmen von Chefarztambulanzen dem Krankenhauszweckbetrieb einer ein Krankenhaus betreibenden gemeinnützigen Kapitalgesellschaft (gGmbH) zuzuordnen, wenn die Erträge aus typischen Krankenhausleistungen stammen, die mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen gegenüber den ambulant von nach § 116 SGB V bzw. § 31a Ärzte-ZV ermächtigten Ärzten behandelten Patienten (als Benutzer des Krankenhauses) unmittelbar in Zusammenhang stehen? (BFH V R 2/21)

     

    • Hausnotrufsystem und haushaltsnahe Dienstleistungen: Ist eine Steuerermäßigung gemäß § 35a Abs. 2 EStG i. V. m. § 35a Abs. 4 S. 1 EStG für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem, das in einem außerhalb eines „Betreuten Wohnens“ befindlichen Haushalt eines Steuerpflichtigen installiert ist und lediglich in der Gerätebereitstellung und der 24-Stunden-Zentrale besteht, zu gewähren (räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen), wenn die Entgegennahme und Übermittlung des eingegangenen Notrufs in einer außerhalb des Haushalts belegenen Servicezentrale erfolgt und die letztliche Hilfeleistung nicht Bestandteil der vergüteten Leistung ist, sondern von einem Dritten erbracht wird? (BFH VI R 14/21)

     

    • Rentenbesteuerung: Das BVerfG (2 BvR 1143/21) hat eine Verfassungsbeschwerte zur doppelten Besteuerung der gesetzlichen und privaten Altersversorgung angenommen.
    Quelle: ID 47651393