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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Mai 2018)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl|

     

    Im Einzelnen

     

    • Gewerbesteuer-Hinzurechnung: Verstößt § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG i.V.m. § 5 Abs. 2 EStG gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG), weil Steuerpflichtige, die immaterielle Wirtschaftsgüter herstellen, der Hinzurechnung unterliegen, jedoch Steuerpflichtige, die materielle Wirtschaftsgüter zur Überlassung an fremde Dritte herstellen, der Hinzurechnung nicht unterliegen? (FG Berlin-Brandenburg 25.10.17, 11 K 11196/17, Rev. BFH III R 38/17)

     

    • Erweiterte Kürzung: Liegt im Falle einer Grundstücksüberlassung zwischen zwei GmbH & Co. KG die personelle Verflechtung vor, wenn die Kommanditisten der vermietenden Gesellschaft sämtliche Anteile einer GmbH halten, die alleinige Kommanditistin der mietenden Gesellschaft ist und sämtliche Anteile an deren Komplementärin hält? Kann in dieser Konstellation die vermietende Gesellschaft die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen beanspruchen? (FG Hessen 24.1.18, 8 K 2233/15, Rev. BFH IV R 7/18)

     

    • Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers: Gilt der Einwendungsausschluss des § 166 AO auch dann, wenn der Geschäftsführer einer GmbH keinen Widerspruch gegen eine Anmeldung einer Insolvenzforderung zur Tabelle eingelegt hat, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einspruch gegen die Steuerfestsetzungen, für die er in Haftung genommen wird, erhoben hatte? (FG Düsseldorf 25.10.2017 2 K 2269/15 H, Rev. BFH XI R 54/17)

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen eines Judotrainers an einer privaten Sportschule: Sind die Leistungen eines Judotrainers an einer privaten Sportschule umsatzsteuerfrei? Handelt es sich um Leistungen im Rahmen der Erziehung von Kindern bzw. um Schulunterricht und Aus- und Fortbildung von Kindern i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL sowie um Schulunterricht eines Privatlehrers i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL? (FG Berlin-Brandenburg 11.1.18, 5 K 5197/15, Rev. BFH XI R 6/18)

     

    • Gemeinschaftspraxis: 1. Hat eine ärztliche Gemeinschaftspraxis einen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen von beauftragten Baufirmen für die Herrichtung der angemieteten Praxisräume, wenn der Praxisumbau Bestandteil der mietvertraglichen Hauptpflicht der Vermieterin und nicht Gegenstand eines eigenständigen weiteren Werkvertrags war, und die Praxisgemeinschaft von der Vermieterin einen Baukostenzuschuss erhalten hat? 2. Liegen die Voraussetzungen für die Entstehung der Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 S. 2 UStG durch unberechtigten Steuerausweis vor, wenn die Praxisgemeinschaft die geleisteten Baukostenzuschüsse gegenüber der Vermieterin mit Rechnungen und darin gesondert ausgewiesenen Steuerbeträgen abgerechnet hat, obwohl die Durchreichung der Kosten für die Praxiseinbauten an die Vermieterin keinen steuerbaren Umsatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG darstellt? 3. Setzt Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG voraus, dass der Steuerpflichtige die Gegenstände und Dienstleistungen für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet? (FG Sachsen 18.7.17, 5 K 880/15, Rev. BFH R 5/18)
    Quelle: ID 45313418