· Nachricht · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren (März 2025)
|Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|
- Patiententransport: Fallen die vom Betreiber einer Reha-Klinik erzielten Erträge aus einem Patientenfahrservice, der die Patienten von deren Wohnung oder einem Heimatkrankenhaus abholt und nach Abschluss der Reha-Maßnahme wieder nach Hause bringt, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. b des Gewerbesteuergesetzes, weil insoweit keine heilberufliche Tätigkeit vorliegt? (BFH IV R 1/25)
- Erste Tätigkeitsstätte: Liegt bei Leiharbeitnehmern eine dauerhafte Zuordnung gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 Alternative 2 EStG (Zuordnung für die Dauer des Dienstverhältnisses) zu einer ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zum Personaldienstleister (Verleiher) wiederholt vor Ablauf der Befristung bei unverändertem Vertragsinhalt verlängert wird und jeweils eine Verlängerung der befristeten Zuordnung zu demselben Entleiher bei unverändertem Einsatzort erfolgt? (BFH VI R 2/25)
- Fahrtenbuch: Darf ein Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwalt) zum Nachweis des Verhältnisses von privaten Fahrten zu beruflichen Fahrten nach der Fahrtenbuchmethode ein teilweise geschwärztes Fahrtenbuch vorlegen? Ist ein Steuerbescheid, der aus der Nichterfüllung des Verlangens, das Fahrtenbuch ohne jegliche Schwärzungen und mit Angabe der Namen und Adressen der besuchten Mandanten offenzulegen, durch Ansatz der privaten Fahrzeugnutzung nach der 1-%-Regelung belastende steuerliche Folgen zieht, nichtig? (BFH VIII R 35/24)
- Existenzgründer-Stipendium: Sind die Einkünfte aus dem sog. Technologiegründerstipendium auf der Grundlage der ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft vom 26.05.2015 (Sächs ABl. S. 806) einkommensteuerbar und ‒ bejahendenfalls ‒ einkommensteuerpflichtig? (BFH X R 29/24)
Quelle: ID 50416296