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  • · Nachricht · Abgabenordnung

    Gemeinnützigkeit kann wegen zu hoher Geschäftsführergehälter aberkannt werden

    | Sind die Geschäftsführergehälter bei einer gemeinnützigen GmbH zu hoch, ist dieses eine Mittelfehlverwendung und führt zur Versagung der Gemeinnützigkeit ( FG Mecklenburg-Vorpommern 21.12.16, 3 K 272/13, Rev. BFH X R 5/17 ). |

     

    Die gemeinnützige GmbH ist im Bereich der Gesundheits- und Sozialbranche tätig. Sie war wegen der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens sowie der Förderung mildtätiger Zwecke als gemeinnützig anerkannt. Diese wurde jedoch nachträglich wegen zu hoher Vergütungen an die Geschäftsführer versagt. Das FG bestätigte diese Entscheidung.

     

    Für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütungen ist auf die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttungen zurückzugreifen. Die Vergütung muss dem Fremdvergleich standhalten. Vergleiche mit nicht steuerbegünstigten Einrichtungen sind möglich, da gemeinnützige Organisationen ähnliche Vergütungen anbieten müssen, um qualifizierte Führungskräfte zu bekommen.

     

    PRAXISHINWEIS | Das FG hat sich für Vergleichszahlen den BBE-Dokumentationen (GmbH-Geschäftsführer Vergütungen 2006 ff., BBE-Verlag) und einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin bedient. Die GmbH wurde bereits in einer früheren BP auf die zu hohen Vergütungen und drohenden Folgen hingewiesen. Trotzdem sind diese weiterhin deutlich angestiegen.

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44845858