22.06.2017 · Fachbeitrag · Abgabenordnung
Falsche Kontenzuordnung kann zu Korrektur nach § 129 AO führen
| Wird ein Sachkonto durch eine versehentliche Falschzuordnung offensichtlich nicht als Aufwandskonto, sondern als Bestandskonto geführt, ist eine Änderung nach § 129 AO möglich (FG Köln 30.03.17, 15 K 3280/15). |
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