21.12.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Der praktische Fall
Befinden sich steuerbefreite Vermögensgegenstände im Nachlass einer Erbengemeinschaft, kann die Erbauseinandersetzung hinsichtlich der Steuerbefreiungen für Unternehmensvermögen, für vermietete Wohnimmobilien oder für das Familienheim im Idealfall zu einem vollständigen Begünstigungstransfer führen. Die Erbauseinandersetzung kann aber auch einen Verlust der Steuerbefreiung bewirken. Der BFH hatte schon 2015 eine richtungsweisende Entscheidung zur Anerkennung des Begünstigungstransfers ...
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21.12.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbauseinandersetzung
Fallen Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung unter Gründung einer neuen Gesellschaft an, können diese sofort abziehbare Sonderwerbungskosten darstellen, wenn sie der Sicherung und Erhaltung von Vermietungseinkünften dienen – so das FG München in seinem Urteil vom 18.5.21.
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21.12.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Sachverhalte mit Auslandsbezug
Vermögensübertragungen durch Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung können eine Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht in mehreren Staaten auslösen. Dies liegt zum einen daran, dass das Erbschaftsteuergesetz – wie das Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz – eine beschränkte Steuerpflicht kennt, die an die Belegenheit des Vermögens anknüpft, aber zum anderen auch daran, dass die unbeschränkte Steuerpflicht an die Person des Erblassers/Schenkers und zugleich an die Person des ...
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21.12.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbvertrag
Das OLG München hatte sich in seinem Beschluss vom 3.11.21 mit der Frage zu beschäftigen, ob der überlebende Ehegatte neu und abweichend testieren kann, wenn der in einem Erbvertrag als Schlusserbe bestimmte einzige Sohn verstirbt.
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21.12.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Private Veräußerungsgeschäfte
Gehört ein Grundstück zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen, löst die Übertragung auf einen nahen Angehörigen bekanntermaßen die Realisierung stiller Reserven aus, die den betrieblichen Gewinn erhöhen. Tritt der Erbfall ein, geht der Betrieb auf den oder die Erben über. Das heißt, hier hängt die Aufdeckung der stillen Reserven davon ab, wie die Erben weiter mit dem Betrieb verfahren. Sowohl bei der unentgeltlichen Übertragung als auch im Erbfall können sich für den ...
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15.12.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung von GmbH-Anteilen
Die Abtretung eines GmbH-Anteils an die Kapitalgesellschaft selbst, die damit eigene Anteile zu einem unter dem auf den Erwerbszeitpunkt festgestellten Anteilswert liegenden Preis erwirbt, stellt insoweit einen Erwerb gemäß § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG durch die Gesellschafter der als einzige weitere Anteilseignerin an der GmbH beteiligten Personengesellschaft dar. Im Rahmen dieses Erwerbs ist § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG nicht anwendbar. Ebenso wie für die Wertermittlung ist auch bei der ...
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01.12.2021 · Nachricht aus ErbBstg · Fortgeltung des verfassungswidrigen Erbschaftsteuergesetzes
Das BVerfG (17.12.14, 1 BvL 21/12, BStBl II 15, 50) hatte die Fortgeltung des verfassungswidrigen ErbStG angeordnet und den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum 30.6.16 eine Neuregelung zu schaffen. Die Neuregelung wurde erst am 9.11.16 mit Wirkung zum 1.7.16 verkündet. Die Regelungen des ErbStG i. d. F. 2009 betreffend den Erwerb von Privatvermögen und den Steuersatz sind laut BFH (6.5.21, II R 1/19) aber über den 30.6.16 hinaus weiter anwendbar.
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01.12.2021 · Nachricht aus ErbBstg · IWW-Webinare
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.iww.de/webinare .
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01.12.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Personengesellschaftsanteile
Wird im Gesellschaftsvertrag einer Personenhandelsgesellschaft für den Fall des Todes eines Gesellschafters eine Abfindungsklausel vereinbart, erhalten die nicht in den Gesellschaftsanteil nachfolgenden Erben im Regelfall eine Abfindung. Da sich die Bewertung der Gesellschaftsanteile seit 2009 am gemeinen Wert orientiert, übersteigt die Abfindung den Wert des Gesellschaftsanteils im Regelfall nicht. Dies gilt selbst dann, wenn die Abfindung sich nicht nach einem prozentualen Anteil des für ...
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01.12.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeiten
Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG i. V. m. § 1 Abs. 2 ErbStG erwerbsmindernd bei der Besteuerung der Schenkung zu berücksichtigen. Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar – so der BFH in seiner Entscheidung vom 6.5.21.
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