01.11.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Eine Grundstücksschenkung ist ausgeführt, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt (§ 925 Abs. 1 Satz 1, § 873 Abs. 1 BGB) und die Eintragungsbewilligung abgegeben wurde. An der Ausführung einer Grundstücksschenkung fehlt es jedoch trotz erklärter Auflassung und erteilter Eintragungsbewilligung, wenn die Schenkung, d.h., das schuldrechtliche Geschäft aufschiebend bedingt ist bzw. die Beteiligten eine Vollzugshemmung vereinbart haben (BFH 8.2.2000, II R 9/98, DStRE 2000, ...
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01.11.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht
Hat der Bezugsberechtigte aus einem Lebensversicherungsvertrag gegenüber dem Versicherungsempfänger aus einem Gegenleistungsverhältnis einen Rechtsanspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme, weil er die Versicherungsprämien selbst gezahlt hat, so unterliegt der Erwerb des Bezugsberechtigten nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer. Der Bezugsberechtigte trägt jedoch die Feststellungslast dafür, dass er die Versicherungsprämien gezahlt hat, und dass dadurch ein ...
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01.11.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht
Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt auch dann noch vor, wenn der Beschenkte das Grundstück bereits gekauft hat, solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist (FG Rheinland-Pfalz 6.4.2000, 4 K 3454/98 - rkr. -, ZErb 2000,159, Abruf-Nr. 001252).
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01.11.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Die Ausschlagungsfrist (§ 1944 BGB) beginnt erst, wenn der Erbe zuverlässige Kenntnis vom Erbanfall und dem Grund seiner Berufung hat. Dass die Frist abgelaufen und damit das Ausschlagungsrecht des Erben weggefallen ist (§ 1943 BGB), hat der Gegner zu beweisen. Der ausschlagende Erbe trägt jedoch die Beweislast für seine Behauptung, er sei nicht geschäftsfähig und der Lauf der Frist deshalb gehemmt gewesen (§ 1944 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit § 206 BGB); (BGH 5.7.2000, IV ZR 180/99, EBE/BGH ...
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Nach Abschluss eines Schenkungsvertrages hat der Schenker nur begrenzte Möglichkeiten, den Gegenstand vom Beschenkten zurückzufordern, etwa wegen Nichtvollziehung einer Auflage (§ 525 i.V.m. § 527 BGB), eigener Verarmung innerhalb von zehn Jahren (§ 528 BGB) oder groben Undanks (§ 530 BGB). Große Bedeutung haben deshalb in der Vergangenheit vertragliche Rückforderungsrechte erlangt. Dabei gilt es ihre zivilrechtlichen sowie steuerlichen Besonderheiten zu beachten.
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht
Will das Nachlassgericht für eine Entscheidung über die Testierfähigkeit des Erblassers dessen Krankenakte verwerten, so darf es einem Beteiligten, der hierin Einsicht verlangt, diese nicht verweigern. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (rechtliches Gehör) vor. Gegebenenfalls ist die Krankenakte dem vom Antragsteller entsprechend bevollmächtigten Privatgutachter auszuhändigen, wenn der Antragsteller zu substantiiertem Sachvortrag der Hilfe des Privatgutachters bedarf ...
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Checkliste
In ErbBstg 2000, 222 war darauf hingewiesen worden, dass der BGH (27.9.99, DStR 99,1704) die GbR mit beschränkter Haftung (GbR mbH) verworfen hat, da er sie vor allem wegen des Gläubigerschutzes für nicht wünschenswert hält. Die Gesellschafter einer GbR haften daher grundsätzlich weiterhin für die im Namen der Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten. Sie können diese Haftung nicht durch einen Namenszusatz „mbH“ oder einen anderen Hinweis beschränken, sondern nur durch ...
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Frage: Wird der Freibetrag für Betriebsvermögen gemäß § 13a ErbStG auch für einen Erwerb durch eine juristische Person (z.B. durch eine GmbH oder einen Verein) gewährt oder steht er, ähnlich wie die Vergünstigung des § 19a ErbStG nur natürlichen Personen zu?
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmenssteuerreform
Der Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die vorweggenommene Erbfolge (siehe auch ErbBstg 2000, 223). Es geht dabei insbesondere um
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01.10.2000 · Fachbeitrag aus ErbBstg · BayObLG
Ob jemand bei Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht, lässt sich nur mittels eines psychiatrischen Gutachtens entscheiden. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber nur erforderlich, wenn konkrete Anhaltspunkte Anlass geben, an der Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (BayObLG, Beschluss, 19.4.2000, 1 Z BR 159/99, BayObLG Report 2000, 43, Abruf-Nr. 001099).
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