01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vermögensübertragung
Wer die Übergabe von Vermögen auf die nächste Generation erwägt, dem bietet sich unter anderem die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen an. Allerdings ist durch zwei Vorlagebeschlüsse des X. Senates die Rechtslage unsicherer geworden. Dies gilt insbesondere für die existenzsichernde, aber nicht ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit (so genannte Typus 2-Fälle). Aber auch andere Bereiche sind betroffen, so etwa die Frage von Verkauf und Reinvestition der Erlöse oder ...
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensübertragung
Die steuerlichen Folgen der Veräußerung eines Bruchteils an einem Mitunternehmeranteil wurden in jüngster Zeit kontrovers diskutiert. Ausgangspunkt war die Rechtsprechung des BFH, wonach die bisherige Gewährung der steuerlichen Vergünstigungen der §§ 16 Abs. 4 und 34 EStG in diesen Fällen unsystematisch sei und das vorhandene Sonderbetriebsvermögen zumindest quotenkongruent mitübertragen werde müsse. Dies hatte die Finanzverwaltung ermuntert, solche Teilanteilsveräußerungen - ...
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Privates Veräußerungsgeschäft
Die Grundsätze des Fremdvergleichs rechtfertigen es nicht, an Stelle der im Vertrag tatsächlich vereinbarten Leistung der Besteuerung eine höhere Gegenleistung unter Hinweis darauf zu Grunde zu legen, dass eine solche unter fremden Dritten gefordert (und erbracht) worden wäre (BFH 31.5.01, IX R 78/98, BFH/NV 01, 1333). (Abruf-Nr. 011076)
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Einbringung
Die unentgeltliche Einbringung eines Grundstücks lediglich „dem Werte nach“ in eine GbR (Mitunternehmerschaft) ist keine freigebige Zuwendung (BFH, Beschluss 1.2.01, II B 15/00, BFH/NV 01, 1265). (Abruf-Nr. 011438)
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Schenkt ein Steuerpflichtiger seinem Kind einen Geldbetrag, den dieses der vom Schenker beherrschten GmbH als Darlehen zur Verfügung stellt, erfüllt das Kind hinsichtlich der Darlehenszinsen den Tatbestand der Einkunftserzielung. Die Rechtsprechungsgrundsätze für Schenkung und Darlehensgewährung an ein Einzelunternehmen oder an eine vom Schenker beherrschte Personengesellschaft (BFH 15.4.99, IV R 60/98, BStBl II, 524) sind nicht anwendbar (FG Münster 22.6.01, 11 K 2209/00 E, rkr., EFG 01, ...
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Zugewinnausgleich
Der zivilrechtliche Zugewinnausgleich ist nach § 5 Abs. 1 S. 5 ErbStG anteilig nach dem Verhältnis des Steuerwerts des zum Nachlass gehörenden Endvermögens zu dessen höherem - bürgerlich-rechtlichen - Wert zu kürzen. In der Verhältnisberechnung nach § 5 Abs. 1 S. 5 ErbStG sind die nicht in den Nachlass fallenden Zurechnungen zum Endvermögen nach § 1375 Abs. 2 BGB nicht einzubeziehen und den zu vergleichenden Verkehrs- und Steuerwerten des in den Nachlass fallenden Endvermögens ...
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Eine Schlusserbenbestimmung muss nicht ausdrücklich im Testament enthalten sein, sondern kann im Wege der Auslegung ermittelt werden, auch wenn es sich um ein notarielles Testament handelt (OLG Frankfurt Beschluss 28.8.01 20 W 432/00, n.v.). (Abruf-Nr. 011441)
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Sachleistungsanspruch
Ist Inhalt des Schenkungsvertrages ein noch nicht erfüllter Anspruch des Schenkers auf Übertragung von Wohnungseigentum und lässt der Schenkungsvertrag keine Zweckbindung des Bedachten erkennen, wonach der Bedachte ausschließlich die Erfüllung des zugewendeten Anspruchs herbeiführen darf, liegt keine mittelbare Grundstücksschenkung vor. Der Anspruch ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten (BFH 21.5.01, II R 10/99, BFH/NV 01, 1404). (Abruf-Nr. 011174)
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nacherbschaft
Was als Entgelt für die Übertragung der Nacherbenanwartschaft anzusehen ist, bestimmt sich nach der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Ist diese auf die Übertragung eines Grundstücks gerichtet, ist es auch nicht schädlich, wenn diese Vereinbarung durch die Abtretung des Übertragungsanspruchs aus einem Kaufvertrag erfüllt wird (BFH 21.5.01, II R 40/99, BFH/NV 01, 1406). (Abruf-Nr. 011202)
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · DDR-ErbStG
Die Belastung eines (in den alten Bundesländern) wohnenden Erben in Höhe von knapp 70 Prozent des Erwerbs verstößt nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Willkür- und Übermaßverbot (BFH 30.5.01, II R 4/99, BStBl II, 606). (Abruf-Nr. 011035)
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