01.10.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ausschlagung
Das Veranlagungswahlrecht steht nach dem Tode eines Ehegatten dessen Erben zu. Das Einverständnis des Erben mit der Zusammenveranlagung kann nur dann nach § 26 Abs. 3 EStG unterstellt werden, wenn er Kenntnis von seiner Erbenstellung und den steuerlichen Vorgängen des Erblassers hat. Bis zur Ermittlung des Erben ist daher getrennt zu veranlagen (BFH 21.6.07, III R 59/06, Abruf-Nr.
072563
).
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Gehen nach Eintritt des Erbfalls auf einem Bankkonto des Erblassers für diesen bestimmte Rentenzahlungen ein, die der Rückforderung nach § 118 Abs. 3 SGB VI unterliegen, und hat das FA der Bank mitgeteilt, sie könne das Kontoguthaben einem außerhalb des Geltungsbereichs des ErbStG wohnhaften Berechtigten bis auf einen bestimmten Betrag zur Verfügung stellen, muss sie die Rentenzahlungen zusätzlich zu diesem Betrag zurückbehalten, um eine Haftung für die Steuer nach § 20 Abs. 6 S. 2 ...
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Treuhandvermögen
Die unentgeltliche Vermögensübertragung auf eine liechtensteinische Stiftung löst keine Schenkungsteuer aus, wenn die Stiftung nach den getroffenen Vereinbarungen weder tatsächlich noch rechtlich frei verfügen kann (BFH 28.6.07, II R 21/05, Abruf-Nr.
072561
).
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grunderwerbsteuer
Der Erwerb eines Grundstücks durch Ausübung eines durch Vermächtnis erworbenen dinglichen Vorkaufsrechts unterliegt der GrESt, da der Vermächtnisnehmer das Grundstück nicht durch Erwerb von Todes wegen erworben hat (FG Baden-Württemberg 28.2.07, 2 K 128/05, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 15/07, Abruf-Nr.
072575
).
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Bei Übertragung von Vermögenswerten unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts wird das Vermögen unentgeltlich auf die nachfolgende Generation übertragen. Maßgeblich sind dabei die Steuerwerte am Tag der Zuwendung. Spätere Wertsteigerungen des übertragenen Gegenstandes unterliegen nicht mehr dem ErbStG. Gerade bei prosperierenden Unternehmen, deren Wert in der Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich steigen wird, bietet sich u.U. eine frühzeitige Übertragung auf die nächste ...
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsvollstrecker
Die gesetzliche Grundlage für den Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers ist in § 2221 BGB äußerst knapp und auf gesetzlicher Ebene abschließend geregelt. Danach kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes „eine angemessene“ Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Berliner Testament
Haben Eheleute ihre Kinder im Wege eines Berliner Testaments zu Schlusserben eingesetzt und vereinbaren diese mit dem überlebenden Ehegatten, jeweils gegen Zahlung einer erst mit dessen Tod fälligen Abfindung auf die Geltendmachung der Pflichtteile nach dem erstverstorbenen Ehegatten zu verzichten, können die Kinder beim Tod des überlebenden Ehegatten keine Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus dieser Vereinbarung abziehen. Die Abfindungsverpflichtungen sind für ...
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer (BFH 14.2.07, II R 66/05, Abruf-Nr.
072263
).
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensteuerreform
Gemäß § 34a EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes kann der Anteil des Gewinns aus einem Betrieb oder Mitunternehmeranteil, den der Steuerpflichtige im Wirtschaftsjahr nicht entnommen hat, statt mit dem persönlichen progressiven Steuersatz des Steuerpflichtigen
auf Antrag
lediglich mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) versteuert werden.
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuerpflicht
Wird ein Dritter bei einer Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Geschäftsanteile, deren gemeiner Wert die zu leistende Einlage übersteigt, zugelassen, ist er auf Kosten der Altgesellschafter bereichert (FG Münster 1.12.06, 3 K 2910/04 Erb, Rev. eingelegt, BFH: II B 9/07, Abruf-Nr.
072701
).
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