28.07.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Für die Annahme einer Erbeinsetzung kann trotz Zuwendung nur einzelner Gegenstände sprechen, wenn der Erblasser sein Vermögen vollständig den einzelnen Vermögensgegenständen nach verteilt hat und wenn er dabei einem Bedachten die Gegenstände zugewendet hat, die nach seiner Vorstellung das Hauptvermögen bilden – wie das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 29.3.23 nochmals klargestellt hat.
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28.07.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeiten
Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG in Anspruch nehmen. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind – wie der BFH jüngst in Änderung seiner Rechtsprechung mit Urteil vom 1.2.23 klargestellt hat.
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28.06.2023 · Nachricht aus ErbBstg · Rechtsnachfolge in Gesellschafterstellung
Die aus zwei Gesellschaftern A und B bestehende GbR war im Grundbuch als Eigentümerin einer Immobilie eingetragen. A kündigte die Gesellschaft, kurz darauf verstarb B und wurde von fünf Erben beerbt. Der Gesellschaftsvertrag der GbR war nur mündlich geschlossen und enthielt keine vom Gesetz abweichenden Regelungen. Nach den gesetzlichen Regelungen erlischt eine GbR im Falle der Kündigung (§ 723 BGB) und des Todes eines Gesellschafters (§ 727 BGB) nicht, sondern wandelt sich zwecks ...
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28.06.2023 · Nachricht aus ErbBstg · Erbscheinsverfahren
Nach dem Tod des Erblassers beantragte der A, gestützt auf ein handschriftliches Testament, einen gemeinschaftlichen Erbschein, der ihn und seine Schwester als Erben zu je 1/2 ausweist. Ein weiteres Kind des Erblassers trat dem mit der Begründung entgegen, das Testament stamme nicht vom Erblasser. Dies galt es zu beweisen. Über die Frage, wer auf den Kosten für ein insoweit notwendiges Sachverständigengutachten sitzen bleibt, hatte das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 8.5.23 zu ...
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28.06.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Familienheim
Geht ein Familienheim im Erbfall von einem verstorbenen Elternteil auf die Kinder über, so ist dieser Vorgang nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerbefreit, soweit der Erblasser dort bis zu seinem Tod gewohnt hat oder aus zwingenden Gründen an einer Eigennutzung zu Wohnzwecken gehindert war. Der Erwerber muss dann unverzüglich die Eigennutzung in dem Einfamilienhaus aufnehmen und zehn Jahre ab dem Besteuerungszeitpunkt fortsetzen, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an der Nutzung ...
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28.06.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gleichlautende Ländererlasse
Durch das JStG 2022 vom 16.12.22 (BGBl I 22, 2294) wurde die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer ab dem 1.1.23 vor allem im Ertragswertverfahren in Anlehnung an die ImmoWertV vom 14.7.21 geändert (vgl. im Einzelnen ErbBstg 23, 46 ff.). Nun hat sich die Finanzverwaltung in den gleichlautenden Ländererlassen vom 20.3.23 (BStBl I 23, 738) ihrerseits positioniert, insbesondere zu den Bewirtschaftungskosten, zum Liegenschaftszinssatz und zur ...
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28.06.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Der bewertungsrechtliche Begriff „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ ist tätigkeitsbezogen. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden oder am Besatz ist unerheblich. Ist für die Bewertung des Wirtschaftsteils eines LuF-Betriebs der Liquidationswert maßgebend, kann ausnahmsweise der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts geführt werden, wenn der festgestellte Wert das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verletzt. Dies setzt aber regelmäßig voraus, dass der vom FA ...
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28.06.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Das OLG Brandenburg hatte sich im Beschluss vom 24.1.23 mit der Frage zu beschäftigen, ob die vermächtnisweise Zuweisung von Einzelgegenständen in einem Testament ein Vermächtnis oder eine Erbeinsetzung darstellt.
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28.06.2023 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Statistische Lebenserwartung
Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen – wie beispielsweise ein Nießbrauch – werden für Zwecke der Erbschaftsteuer nach § 14 BewG bewertet. Maßgebend ist grundsätzlich der Jahreswert der Leistungen, multipliziert mit einem vom BMF veröffentlichten Vervielfältiger. Doch sind diese Vervielfältiger, welche sich nach der Sterbetafel des statistischen Bundesamtes richten, falsch? Dies wird nun der BFH entscheiden (Rev. BFH: II R 38/22).
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28.06.2023 · Nachricht aus ErbBstg · Abgabenordnung
Nach § 171 Abs. 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Das FA ist unter diesen Voraussetzungen verpflichtet, den Folgebescheid von Amts wegen zu korrigieren. Umstritten ist, inwieweit ein Feststellungsbescheid über den Wert von zugewendetem Grundbesitz als Grundlagenbescheid für die Erbschaftsteuer gewertet ...
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