29.02.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorsorgevollmacht
Ist der Vollmachtstext nicht eindeutig bzw. bestehen berechtigte Zweifel, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt werden sollte, kann vom Grundbuchamt eine klarstellende zusätzliche Erklärung des Vollmachtgebers in der Form des § 29 GBO verlangt werden, dass die Voraussetzungen für das Gebrauchmachen der Vollmacht (Vorsorgefall) erfüllt sind (OLG Frankfurt 29.6.11, 20 W 278/11, Abruf-Nr. 120631 ).
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29.02.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Beurkundung
§ 2348 BGB regelt lediglich die Formbedürftigkeit des Erbverzichts als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Eine entsprechende Anwendung auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen, kommt nicht in Betracht (BGH 7.12.11, IV ZR 16/11, Abruf-Nr. 120394 ).
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29.02.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bestattung
Nimmt ein Bestattungsunternehmer die Beerdigung eines Verstorbenen ohne Auftrag vor, weil sich niemand der nächsten Angehörigen des Hinterbliebenen bereitgefunden hat, für die Bestattung zu sorgen, kommt ein Aufwendungsersatzanspruch des Unternehmers nach §§ 670, 677, 679, 683 BGB gegen die Person in Betracht, die nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Landesbestattungsgesetzes vorrangig bestattungspflichtig ist (BGH 17.11.11, III ZR 53/11, Abruf-Nr. 120019 ).
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29.02.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerschulden
Die ESt-Schulden, die aufgrund der Verwirklichung des Steuertatbestands durch den Erblasser selbst an seinem Todestag rechtlich bestehen, sind Nachlassverbindlichkeiten. Dass die ESt nach § 36 Abs. 1 EStG erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entsteht, ist erbschaftsteuerrechtlich bedeutungslos. Dagegen kann die auf den Abfindungsanspruch des Erben wegen des todesfallbedingten Ausscheidens des Erblassers aus einer KG entfallende ESt nicht bereicherungsmindernd erfasst werden, da sie nach ...
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29.02.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Heimunterbringungskosten für einen nahen Verwandten können auch dann als außergewöhnliche Belastung zu erfassen sein, wenn dieser Verwandte zuvor dem Steuerpflichtigen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück übertragen hat. Es kann in diesen Fällen nicht unweigerlich von einer adäquat mit verursachten Unterstützungsbedürftigkeit und somit von einer fehlenden Zwangsläufigkeit ausgegangen werden (FG Düsseldorf 29.9.11, 11 K 2506/09, rkr., Abruf-Nr. 120633 ).
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29.02.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Verfahrensrecht
Prozesszinsen auf eine ErbSt-Erstattung sind nach § 236 AO auch dann zu gewähren, wenn die eingereichte Klage für erledigt erklärt wurde, weil die Steuerfestsetzung einen Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf ein Verfahren vor dem BVerfG enthalten hat (Niedersächsisches FG 21.7.11, 3 K 203/11, Rev. eingelegt, Az. BFH II R 49/11, Abruf-Nr. 120414 ).
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29.02.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG ist zu gewähren, auch wenn der Schenker nur über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist (FG Köln 16.11.11, 9 K 3087/10, Abruf-Nr. 120634 , Rev. eingelegt, Az. BFH II R 4/12).
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29.02.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Zugewinnausgleich
Die zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung würde hinsichtlich des Zinsanteils zugleich der ESt und der SchenkSt unterliegen. Die einkommensteuerliche Erfassung des Zinsanteils hat daher hinter der SchenkSt zurückzutreten (BFH 12.9.11, VIII B 70/09, Abruf-Nr. 120637 ).
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29.02.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbersatzsteuer
Die vom BFH vorgenommene Auslegung des ErbStG hinsichtlich der Voraussetzungen einer Familienstiftung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG 22.8.11, 1 BvR 2570/10. Abruf-Nr. 113880 ).
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29.02.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bayerisches Landesamt für Steuern
Nach § 13b Abs. 2 ErbStG ist land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Betriebsvermögen nicht i.S. der §§ 13a, 13b ErbStG begünstigt, wenn das land und forstwirtschaftliche Vermögen bzw. das Betriebsvermögen zu mehr als 50 % (bzw. 10 % bei Optionsverschonung) aus Verwaltungsvermögen besteht.
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