25.02.2025 · Nachricht aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Mit zwei Urteilen vom 14.11.24 (3 K 906/23 F, Rev. BFH II R 37/24; 3 K 908/23 F, Rev. BFH II R 38/24) hat das FG Münster entschieden, dass Grundstücke mit zum Stichtag im Bau befindlichen Gebäuden trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG darstellen.
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25.02.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Immobilien
Haben die Vertragsparteien bei einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung eine Vollzugshemmung vereinbart, wonach der bevollmächtigte Notar von der bereits erteilten Eintragungsbewilligung erst dann Gebrauch machen darf, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist, gilt die gemischt-freigebige Schenkung erst im Zeitpunkt der vertraglich vorgesehenen Kaufpreiszahlung i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG als ausgeführt – wie der BFH in seinem Urteil vom 21.8.24 (II R 11/21) ...
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25.02.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Generationennachfolge
Die Bündelung insbesondere von Privatvermögen in einem Familienpool ist ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten. Eine solche Gestaltung ermöglicht es den Eltern, ihr Vermögen möglichst steuerfrei an die nächste Generation weiterzugeben, ohne schon zu Lebzeiten den kompletten Zugriff auf das Vermögen zu verlieren und das „Zepter“ aus der Hand zu geben. Während sich der erste Teil dieser Beitragsserie mit der ...
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25.02.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Kennen Sie den Güterstand Ihrer Mandanten?
Im ersten Teil dieser Beitragsserie hatten wir umfassend dargestellt, dass ausländische Güterstände nicht nur familienrechtlich, sondern auch in steuerlicher Hinsicht andere Rechtsfolgen nach sich ziehen können, als dies bei deutschen Güterständen der Fall ist. Neben der zivilrechtlichen Bestimmung des anwendbaren Güterrechts stand hier die Klassifizierung ausländischer Güterstände im Vordergrund. Nachfolgend gehen wir detailliert auf die Errungenschaftsgemeinschaft als dem in vielen ...
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25.02.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Der praktische Fall
Als Güterstandsschaukel wird die vorzeitige Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft durch notarielle Beurkundung und die gleichzeitige Vereinbarung des Güterstands der Gütertrennung verstanden. In der gleichen notariellen Urkunde (vgl. BFH 12.7.05, II R 29/02, BStBl II 05, 843) oder nach Verstreichen einer „Schamfrist“ kann wieder der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart und – bei Bedarf – wieder beendet werden – man „schaukelt“ einmal weg vom ...
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24.01.2025 · Nachricht aus ErbBstg · Nachlassgericht
Die ledige und kinderlose Erblasserin setzte mit eigenhändigem Testament von Anfang 2020 die Tochter T eines Cousins als Alleinerbin ein. Nach dem Tod der E beantragte die T einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein. Das Nachlassgericht – in Gestalt des Rechtspflegers – wies den Antrag ohne weitere Anhörung des Sachverständigen und auch ohne Beteiligung eines Richters zurück. Zu Recht?
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24.01.2025 · Nachricht aus ErbBstg · Haftungsrecht
Der BGH hat in seinem Urteil vom 20.11.24 (IV ZR 263/23, Abruf-Nr. 245202 ) die Entscheidung des OLG Hamm vom 12.7.23 (11 U 148/22) bestätigt. Danach haftet ein Notar, wenn er einen Pflichtteilsverzichtsvertrag beurkundet, bei dem der (künftige) Erblasser nicht persönlich anwesend ist, sondern sich vertreten lässt. Bei dem Pflichtteilsverzicht handelt es sich um einen Vertrag nach § 2346 BGB. Einen solchen kann der Erblasser gem. § 2347 BGB nur höchstpersönlich schließen. Der Notar ...
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24.01.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsgestaltung
Das OLG Karlsruhe hatte sich in seiner Entscheidung vom 9.12.24 mit einem Ehegattentestament zu beschäftigen, das auf den ersten Blick lediglich eine gegenseitige Vorerbeneinsetzung und eine Nacherbenbestimmung zugunsten der Kinder enthielt. Fraglich war, ob hierin gleichzeitig eine bindende Schlusserbeneinsetzung zugunsten der Kinder angeordnet ist.
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24.01.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Der praktische Fall
Gemäß § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme zu 5,5 % anzunehmen, wenn kein anderer Wert feststeht. Bei hingegebenen Darlehen mit einem Zinssatz unterhalb von 5,5 % stellt sich daher hinsichtlich des konkret vereinbarten Zinssatzes die Frage, welche Anforderungen an das „Feststehen eines anderen Werts“ zu stellen sind. Kann der Nachweis einer fehlenden Differenz nicht erbracht werden, führt dies grundsätzlich zu einer gemischten Schenkung in Form ...
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24.01.2025 · Nachricht aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Das FG Münster (14.11.24, 3 K 2383/23 F, Abruf-Nr. 246036 ; Rev. zugelassen) hat jüngst entschieden, dass die konkrete Verwendung eines Grundstücks am erbschaftsteuerlichen Bewertungsstichtag für die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen maßgeblich ist.
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