26.07.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Werden Anteile an einer mitunternehmerischen Personengesellschaft übertragen, ist die Begünstigung nach § 13a ErbStG a.F. nur für diese Übertragung zu gewähren und nicht auch für die spätere Übertragung von Sonderbetriebsvermögen (FG München 30.5.12, 4 K 2398/09, Abruf-Nr. 131943 ).
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26.07.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Lebensversicherung
Der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung liegt in der Regel ein Schenkungsvertrag zugrunde. Widerruft der Erbe den Botenauftrag der Lebensversicherung, dem Bezugsberechtigten das Schenkungsangebot zu übermitteln vor dessen Ausführung und Annahme, kann der Schenkungsvertrag nicht mehr wirksam zustande kommen. Die Lebensversicherungssumme fällt dann in den Nachlass. (BGH 10.4.13, IV ZR 38/12, Abruf-Nr. 132286 ).
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26.07.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Finanzgericht Köln
Der Kläger K vermietete ein Grundstück an eine GmbH, deren Alleingesellschafter er war (Betriebsaufspaltung). Der Sohn des K vermietete ebenfalls ein Grundstück an diese GmbH. Auch dieses Grundstück war eine wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH. Mit Übertragung von 50 % der GmbH-Anteile des K auf seinen Sohn endete nach Ansicht des FA die Betriebsaufspaltung. Das FA unterwarf daher die stillen Reserven in den auf den Sohn übergegangenen GmbH-Anteilen der Besteuerung. Bei dem von K ...
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26.07.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Eine als Untervermächtnis vom Erwerber begünstigten Vermögens zu zahlende Versorgungsrente ist erbschaftsteuerlich nur anteilig abzugsfähig (FG Münster 11.4.13, 3 K 604/11 Erb, Abruf-Nr. 132288 , Rev. BFH II R 21/13).
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26.07.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Oberlandesgericht Hamm
Das Interesse des durch heterologe Insemination gezeugten Kindes auf Auskunft über seine Abstammung kann sich aus § 242 BGB unter Abwägung der verschiedenen grundrechtlichen Belange der Beteiligten ergeben (OLG Hamm 6.2.13, I-14 U 7/12, NJW 13, 1167, Abruf-Nr. 130837 ).
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26.07.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Reparaturfälle sind Konstellationen, bei denen vermeintlich das „Kind bereits im Brunnen liegt“, weil der Erbfall eingetreten ist und die kraft Gesetzes oder via Testament eintretenden Folgen erbschaftsteuerlich nachteilig sind. Im Folgenden wird anhand eines praxisrelevanten Falls gezeigt, wie postmortal durch Ausübung von Gestaltungsrechten oder mittels Vereinbarungen eine für die Beteiligten günstigere Besteuerungssituation herbeigeführt werden kann. Die steuerlichen ...
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26.07.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
In ErbBstg 6/2013, 167 ff. wurden die steuerlichen Folgen eines Vergleichs über den Zugewinnausgleichs- und den Pflichtteilsanspruch eines enterbten Ehegatten erörtert. In dem der Darstellung zugrunde liegenden Urteil des BFH errechneten sich die Ansprüche unter anderem aus einem Anteil an einer Personengesellschaft, der auf einen Mitgesellschafter (Bruder des Erblassers) übergegangen war (BFH 27.9.12, II R 51/11, ErbBstg 12, 265, Abruf-Nr. 132041 , DStR 13, 906). Nicht Gegenstand der ...
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26.07.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Lebensversicherung
Leistet der Zuwendende monatliche Versicherungsprämien auf eine Rentenversicherung des Beschenkten, handelt es sich um die mittelbare Schenkung eines Versicherungsanspruchs, sofern die Versicherung erst infolge eines Schenkungsangebots des Zuwendenden abgeschlossen wurde und sofern sichergestellt ist, dass der Beschenkte die monatlichen Prämien zu keinem Zeitpunkt zu seiner freien Verfügung erhält (FG München 20.2.13, 4 K 690/10, Abruf-Nr. 132287 , NZB BFH II B 28/13).
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28.06.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz
Der Vermittlungsausschuss hat sich am 5.6.13 über den Inhalt des Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz geeinigt und unter anderem die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zum ErbStG mit einer Abweichung übernommen. Der Bundestag hat das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz am 6.6.13 beschlossen und der Bundesrat hat bereits am 7.6.13 zugestimmt.
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28.06.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Familienheim
Die Steuerbefreiungen für das von Todes wegen erworbene Familienheim durch den Ehegatten/Lebenspartner (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 1 ErbStG) oder durch Kinder und Kinder vorverstorbener Kinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG) setzen voraus, dass diese das Familienheim „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen“. Dies ist unproblematisch, wenn der oder die Erben das Familienheim im Todeszeitpunkt bereits bewohnen und das Bewohnen nach dem Tod des Erblassers lediglich ...
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