16.12.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorsorgevollmacht
Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, kann dennoch ein Kontrollbetreuer bestellt werden. Der Kontrollbetreuer hat die Aufgabe, die Rechte des Vollmachtgebers gegenüber dem Bevollmächtigten wahrzunehmen. Die Kontrollbetreuung ist dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte mit dem Amt überfordert ist, oder wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen (BGH 9.9.15, XII ZB 125/15, Abruf-Nr. 180523 ).
> lesen
16.12.2015 · Urteilsbesprechung aus ErbBstg · Nach- und Vorerbschaft
Stirbt der Vorerbe vor Erlass des Bescheids über die durch die Vorerbschaft ausgelöste Steuerschuld, schuldet der Nacherbe die durch den Erbanfall des Vorerben ausgelöste ErbSt-Schuld (Hessisches FG 24.7.14, 1 K 1735/13, Abruf-Nr. 146089 , Revision BFH II R 55/14).
> lesen
10.12.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Arbeitsgericht Berlin
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG erlosch der Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers endete. Er wandelte sich nicht in einen Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG um (BAG 20.9.11, 9 AZR 416/10, ZEV 12, 162). Dieser Rechtsprechung ist der EuGH entgegengetreten (EuGH 12.6.14, Bollacke, C-118/13, ZEV 14, 502 ff.).
> lesen
30.11.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · FAO
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das erste Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Januar bis einschließlich Mai und die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Juli bis einschließlich November umfasst. Beiträge der Monate Juni und Dezember sind nicht relevant für den Test, da in diesen Monaten die online Lernerfolgskontrolle durchgeführt werden kann.
> lesen
27.11.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Frankfurter Allgemeine Zeitung
„Dass der Bundestag die Erbschaftsteuer noch in diesem Jahr beschließen wird, gilt mittlerweile im Kreis der Finanzpolitiker als unwahrscheinlich“ – so die FAZ am 16.11.15 auf S. 20 (Schäfer, In die Erbschaftsteuerdebatte kommt Bewegung).
> lesen
27.11.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Verwaltungsgericht Lüneburg
Bei der erstmaligen Inanspruchnahme eines Erben als Zustandstörer wird dieser originär in Anspruch genommen, sodass es sich nicht um eine Nachlassverbindlichkeit, sondern um eine Eigenverbindlichkeit des Erben handelt, der erbrechtliche Haftungsbeschränkungen nicht entgegengehalten werden können. (VG Lüneburg 26.2.15, 2 A 190/13)
> lesen
25.11.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemeinschaftliches Testament
Vorliegend hatte die enterbte Tochter das gemeinschaftliche Testament ihrer Eltern wegen Motivirrtums angefochten – ohne Erfolg.
> lesen
16.11.2015 · Nachricht aus ErbBstg · Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5.11.15, 2015/0842331
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2014, 1 BvL 21/12 (BStBl II 15, 50) entschieden, dass § 13a und § 13b ErbStG, jeweils in Verbindung mit § 19 Absatz 1 ErbStG, mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30.6.16 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.
> lesen
06.11.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Schon die Beispiele zu § 14 ErbStG in den ErbStH zeigen, dass die Umsetzung der Vorschrift in bestimmten Fallkonstellationen zu steuersystematisch nur schwer nachvollziehbaren Berechnungen führen kann. Nicht eingegangen wird in den ErbStR und ErbStH auf die Frage, wie zu rechnen ist, wenn § 10 Abs. 2 ErbStG und § 14 ErbStG zusammentreffen, weil der Schenker die Schenkungsteuer für zumindest eine Schenkung innerhalb von zehn Jahren übernimmt.
> lesen
06.11.2015 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Hat ein Erblasser einem Bedachten eine Leistung schenkweise versprochen, ohne die hierfür erforderliche Form nach § 518 Abs. 1 S. 1 BGB einzuhalten, und wird das formnichtige Schenkungsversprechen nach seinem Ableben durch Bewirkung der versprochenen Leistung aus seinem Vermögen vollzogen, ist der Erblasser Zuwendender i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH 23.6.15, II R 52/13, Abruf-Nr. 179477 ).
> lesen