29.01.2018 · Fachbeitrag aus EE · Nach Wegfall der Hofeigenschaft
Nach Wegfall der Hofeigenschaft i. S. d. HöfeO und Löschung des Hofvermerks besteht kein Raum für die Annahme eines „formlos bindenden Hofübergabevertrags“ (OLG Düsseldorf 5.5.17, I-3 Wx 17/17, Abruf-Nr. 197896 ).
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25.01.2018 · Fachbeitrag aus EE · Verschollenheitsgesetz (verschG)
Ist zweifelhaft, ob eine vermisste Person noch lebt, die über 100 Jahre alt sein müsste, kann sie für tot erklärt werden. Das OLG Oldenburg hat klargestellt, wie sich der wahrscheinliche Todeszeitpunkt bestimmt.
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25.01.2018 · Nachricht aus EE · Digitalisierung und Recht
Ist Ihre Kanzlei digital? Oder wollen Sie mehr digitalisieren? Sind Sie beratend, z. B. im Bereich Datenschutz, E-Commerce oder IT-Compliance tätig? Dann ist DR Digitalisierung und Recht das Richtige für Sie!
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25.01.2018 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuerrecht
Die Besteuerung der Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, richtet sich nach der zwischen den Erben maßgebenden Steuerklasse (Änderung der bisherigen Rechtsprechung). Vorerwerbe vom künftigen Erblasser sind nicht zu beachten. Das hat der BFH entschieden.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Innerhalb der Erbengemeinschaft kann der Erblasser einzelne Nachlassgegenstände im Wege der Anordnung eines Vorausvermächtnisses (§ 2150 BGB) und durch Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) gegenständlich zuordnen oder ein Übernahmerecht (OLG München NJW-RR 11, 12) anordnen. Es ist aber oft unklar, ob ein Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung gewollt war.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Anders als bei der Teilungsanordnung ist der begünstigte Miterbe beim Übernahmerecht nicht verpflichtet, den ihm zugewiesenen Gegenstand zu übernehmen. Er kann diesen gegen Wertausgleich übernehmen. Das Übernahmerecht bedeutet die ¬Zuwendung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben (oder einen Dritten) mit der Bestimmung, dass er das Recht haben soll, diesen ¬Gegenstand zu einem Übernahmepreis aus dem Nachlass zu entnehmen. Dabei kann das Übernahmerecht selbst als ...
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25.01.2018 ·
Checklisten aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Innerhalb der Erbengemeinschaft kann der Erblasser einzelne Nachlassgegenstände im Wege der Anordnung eines Vorausvermächtnisses (§ 2150 BGB) und durch Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) gegenständlich zuordnen oder ein Übernahmerecht (OLG München NJW-RR 11, 12) anordnen. Es ist aber oft unklar, ob ein Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung gewollt war.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Vorausvermächtnis zugunsten eines Miterben kommt oft vor, weil es dem Erblasser ermöglicht, einen der von ihm (oft zu gleichen Teilen) eingesetzten Miterben im Verhältnis zu den anderen dadurch zu bevorzugen, dass er ihm einen Gegenstand zuwendet, dessen Wert sich der Bedachte nicht auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss (Vermögensvorteil), z. B. den Familienschmuck. Der Vermögensvorteil für den Bedachten kann neben der Zuwendung eines Gegenstands aber auch in der Einräumung eines ...
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Vorausvermächtnis zugunsten eines Vorerben ist ein beliebtes Gestaltungsmittel, weil es nach § 2110 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht dem Recht des Nacherben unterfällt.
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25.01.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Nach der Legaldefinition des § 2150 BGB ist „das einem Erben zugewendete Vermächtnis“ ein Vorausvermächtnis. Diese Form des Vermächtnisses ist ein bedeutsames Gestaltungsmittel. Es ermöglicht dem Erblasser, einem (Vor-)Erben einen bestimmten Gegenstand zuzuwenden, ohne dass diesbezüglich eine Anrechnung auf den Erbteil (Wertausgleich) erfolgt.
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