23.03.2018 · Fachbeitrag aus EE · Vermächtnis
Die Zuwendung eines Vorkaufsrechtsvermächtnisses ermöglicht es dem Erblasser, dem Bedachten das Recht einzuräumen, einen bestimmten Gegenstand zu jenen Bedingungen erwerben zu können, die der Erbe bzw. zunächst Bedachte (Hauptvermächtnisnehmer) in einem Kaufvertrag mit einem Dritten vereinbart hat. Hintergrund ist, dass der Erblasser mit einem Verkauf dieses Gegenstands durch den zuerst Begünstigten rechnet. Damit wird ein vom Erblasser unerwünschter Eigentumserwerb ausgeschlossen und ...
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23.03.2018 · Fachbeitrag aus EE · Ausschlagung
Ein haftungsträchtiger Dauerbrenner in der Praxis ist das Thema Erbausschlagung. Der Beitrag zeigt, an welchen Stellen Gefahren für Sie lauern.
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Im Erb-und Pflichtteilsrecht kommt es oft zu anwaltlichen Beratungs-und Vertragsleistungen, die rechtssichere Vergütung nicht automatisch garantieren. Die Musterformulierung zeigt eine Gebührenvereinbarung, die eine angemessene Anwaltsvergütung gewährleistet
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Zweckvermächtnis bietet durch die Delegation der Bestimmung anderer Personen die Möglichkeit, zukünftige Entwicklungen, die der Erblasser nicht vorhersehen kann, zu berücksichtigen.
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01.03.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Mit dem Zweckvermächtnis, insbesondere auch in der Form des sog. Supervermächtnisses sind dem Erblasser flexible Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben. Er kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses dessen Zweck bestimmen, er kann es aber auch dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen, die Leistung zu bestimmen.
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus EE · Rund um die Bestattung – ein Überblick
Bei jedem Todesfall geht es neben der Frage, wer den Verstorbenen beerbt, auch stets um die Frage seiner Bestattung und wer dafür zuständig ist. Dazu im Einzelnen:
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22.02.2018 · Fachbeitrag aus EE · Vermächtnis
Mit dem Zweckvermächtnis, insbesondere auch in der Form des sog. Supervermächtnisses, sind dem Erblasser flexible Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben, die zu nutzen im Einzelfall anwaltlicher Beratung bedarf. Die Stärke auch dieses Vermächtnisses liegt in der Ausnahme der Regelung des § 2065 Abs. 2 BGB und den Kombinationsmöglichkeiten z. B. mit § 2151 BGB.
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