25.01.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Nach der Legaldefinition des § 2150 BGB ist „das einem Erben zugewendete Vermächtnis“ ein Vorausvermächtnis. Diese Form des Vermächtnisses ist ein bedeutsames Gestaltungsmittel. Es ermöglicht dem Erblasser, einem (Vor-)Erben einen bestimmten Gegenstand zuzuwenden, ohne dass diesbezüglich eine Anrechnung auf den Erbteil (Wertausgleich) erfolgt.
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25.01.2018 · Fachbeitrag aus EE · Vermächtnis
Nach der Legaldefinition des § 2150 BGB ist „das einem Erben zugewendete Vermächtnis“ ein Vorausvermächtnis. Diese Form des Vermächtnisses ist ein bedeutsames Gestaltungsmittel. Es ermöglicht dem Erblasser, einem (Vor-)Erben einen bestimmten Gegenstand zuzuwenden, ohne dass diesbezüglich eine Anrechnung auf den Erbteil (Wertausgleich) erfolgt.
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15.01.2018 · Fachbeitrag aus EE · ZGA und Erbquote
Ein umfassender Ehevertrag für eine bevorstehende Ehe kann sich noch nach Jahrzehnten erheblich auf erbrechtliche Ansprüche der überlebenden Ehefrau auswirken. Dies zeigt ein aktueller Fall des OLG Oldenburg.
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15.01.2018 · Fachbeitrag aus EE · Vertragserbe
Ein Erbe hat bei einem Streit zwischen ihm und dem Testamentsvollstrecker regelmäßig ein Interesse daran, dass die Streitfrage alsbald gerichtlich geklärt wird, z. B. über die Wirksamkeit einer Auflage und eines Vermächtnisses. Das hat das OLG Frankfurt aktuell entschieden.
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15.01.2018 · Fachbeitrag aus EE · Nottestament
Gem. § 2252 S. 2 BGB wird vermutet, dass der Erblasser die letztwillige Verfügung aufheben wollte, wenn er die Testamentsurkunde vernichtet oder z. B. die Erbeinsetzung durchstreicht. Oft äußert er sich Dritten gegenüber in bestimmter Weise über die Absicht zu testieren oder über den Inhalt des Testaments, ohne dass er diese Absicht umsetzt bzw. ein anderes Testament errichtet. Daher lassen solche Äußerungen i. d. R. nicht den Schluss darauf zu, der Erblasser habe tatsächlich ...
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21.12.2017 · Fachbeitrag aus EE · Ehegattentestament
Verfügungen, die wechselbezüglich sind, können auch in getrennten Urkunden niedergelegt werden. Nach Ansicht des OLG Hamm kann das selbst dann sein, wenn fast 40 Jahre zwischen den Testamenten liegen.
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21.12.2017 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Der Nießbrauch an einem Erbteil ist der Nießbrauch an einem Recht – dem Vermögen – gem. §§ 1066, 1068 ff., 2033 BGB. Es beinhaltet das Verwaltungs- und Stimmrecht der Miterben in Bezug auf ihren Erbteil sowie das Bezugsrecht der auf den Erbteil entfallenden Nutzungen. Voraussetzung für die -Anordnung des Nießbrauchs an einem Erbteil ist demzufolge, dass mehrere Erben vorhanden sind.
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