04.07.2018 · Fachbeitrag aus EE · Persönlichkeitsrecht
Das OLG Köln hat im Rechtsstreit um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ entschieden, dass seine Erbin keine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen erhält, da der
Anspruch durch Tod des Altbundeskanzlers erloschen ist (OLG Köln 29.5.18, 15 U 64/17; Pressemitteilung Nr. 22/18 vom 29.5.18).
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03.07.2018 · Fachbeitrag aus EE · Erbengemeinschaft
Für Erben ist es wichtig, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erhalten. Das ist bedeutsam für die Frage, ob sie die Erbschaft behalten wollen und welche Risiken möglicherweise auf sie im Zusammenhang mit der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zukommen können. Der Beitrag erläutert die Rechte und Pflichten von Miterben in diesem Zusammenhang.
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03.07.2018 · Fachbeitrag aus EE · Vermächtnis
Neben dem Geld- und dem Nießbrauchsvermächtnis ist auch das Stückvermächtnis (auch Sach- oder Gegenstandsvermächtnis genannt) in der Gestaltungspraxis sehr beliebt. Zu den (bestimmten) Gegenständen zählen bewegliche Sachen i. S. d. § 90 BGB oder auch unbewegliche Sachen
(Immobilien), wie z. B. ein Pkw, Grundstück, Schmuck und alle sonstigen Gegenstände aber auch Rechte (die hier außer Betracht bleiben sollen). Der bestimmte Vermächtnisgegenstand ist dabei unentgeltlich zu ...
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02.07.2018 · Fachbeitrag aus EE · Pflichtteilsergänzungsanspruch
Zahlt ein Ehegatte allein die Zinsen für ein gemeinsam aufgenommenes Darlehen, kann dies Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Dies hat der BGH aktuell entschieden.
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02.07.2018 · Fachbeitrag aus EE · Verjährung
Mit der Erbrechtsreform zum 1.1.10 haben sich erbrechtliche Verjährungsfristen geändert. So gilt für das Pflichtteilsrecht die neue 3-jährige Regelverjährung. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den wesentlichen Verjährungsregeln im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht.
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25.06.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Regelungen über Gegenstände des Haushalts werden in § 1932 BGB getroffen. Diese Regelung gilt nur für Ehegatten und nur in den Fällen der gesetzlichen Erbfolge. Wird von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen, sollte eine Regelung getroffen werden. Die Gegenstände sollten nach Möglichkeit einzeln und exakt bezeichnet werden. Auch ist es ratsam klarheitshalber diejenigen Gegenstände zu bezeichnen, die nicht Gegenstand eines Vermächtnisses sein sollen.
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25.06.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Auch das Grundstücksvermächtnis ist beliebt. Noch wichtiger als bei der Übereignung von Sachen ist an die Kostentragungslast der Übereignung zu denken. Grundsätzlich trägt diese der Beschwerte. Hier ist an eine Regelung zu denken für den Fall, dass sich das Grundstück zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr im Nachlass befindet. Schließlich sollte auch eine Regelung betreffend der Lastentragung nicht fehlen.
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