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  • 25.06.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis

    Vermächtnis über Haushaltsgegenstände

    Regelungen über Gegenstände des Haushalts werden in § 1932 BGB getroffen. Diese Regelung gilt nur für Ehegatten und nur in den Fällen der gesetzlichen Erbfolge. Wird von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen, sollte eine Regelung getroffen werden. Die Gegenstände sollten nach Möglichkeit einzeln und exakt bezeichnet werden. Auch ist es ratsam klarheitshalber diejenigen Gegenstände zu bezeichnen, die nicht Gegenstand eines Vermächtnisses sein sollen.