26.09.2018 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Die neu gefassten AGB Banken und die AGB Sparkassen regeln den Erbnachweis prinzipiell etwa gleich. Den Erbschein dürfen die Kreditinstitute nur noch verlangen, wenn ihnen erkennbar fehlerhafte bzw. unwirksame letztwillige Verfügungen vorgelegt werden. Der BGH lässt neben dem notariellen Testament auch das eindeutige Privattestament als Erbnachweis zu. Der Erblasser sollte eine zugrunde liegende anwaltliche Beratung dokumentieren.
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20.09.2018 · Fachbeitrag aus EE · Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft ist eine sog. (geborene) Liquidationsgemeinschaft. Vor der Auseinandersetzung steht aber meist eine mehr oder weniger lang andauernde Verwaltung des Sondervermögens (Nachlass der Gesamthandgemeinschaft). Der Beitrag zeigt, was die Miterben dabei beachten müssen.
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20.09.2018 · Fachbeitrag aus EE · Steuerrecht
§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO enthält eine insolvenzrechtliche Sonderregelung für Erbschaften: Der Insolvenzschuldner muss Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herausgeben. Derartige Bestimmungen existieren für die Erbschaftsteuer nicht. Demgemäß war es bislang umstritten, ob eine während des Insolvenzverfahrens entstehende Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit oder als bloße Insolvenzforderung ...
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11.09.2018 · Fachbeitrag aus EE · Rückforderungsanspruch
Wenn der verarmte Schenker auf ein Wohnungsrecht verzichtet hat, sind auch die seit der Schenkung gezogenen Nutzungen – z. B. durch eine Vermietung der Wohnung – herauszugeben. Für die Höhe des Rückforderungsanspruchs als Wertersatz für den geschenkten Gegenstand ist der Betrag maßgeblich, um den sich der Verkehrswert des Grundstücks bei Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers durch den Wegfall der dinglichen Belastung erhöht hat (BGH 17.4.18, X ZR 65/17, Abruf-Nr. 203091 ).
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10.09.2018 · Fachbeitrag aus EE · Nachlasspflegschaft
Formelhafte „Begründungen“ bei Festsetzung der Nachlasspflegervergütung, die ungeprüft die Angaben im Festsetzungsantrag übernehmen, genügen nicht dem Begründungserfordernis des § 38 Abs. 3 S. 1 FamFG. Dann kann eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG erfolgen (OLG Celle 8.2.18, 6 W 19/18, Abruf-Nr. 204199 ).
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10.09.2018 · Fachbeitrag aus EE · Vertragserbe
Erben können ein aus der (künftigen) Erbmasse verschenktes Grundstück herausverlangen. Das OLG Hamm zeigt, wie es geht.
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