03.04.2019 · Fachbeitrag aus EE · Testament
Nach Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments kann eine inhaltlich von diesem abweichende letztwillige Verfügung des überlebenden Ehegatten, die mit der Feststellung erstellt wurde, es sei im gemeinschaftlichen Testament nicht festgelegt worden, ob der Überlebende das Testament später noch ändern und über das Vermögen frei verfügen könne, nicht als Indiz gegen die Wechselbezüglichkeit gewertet werden. Dies hat das OLG Stuttgart aktuell entschieden.
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22.03.2019 · Fachbeitrag aus EE · Testamentsvollstrecker
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist, soweit nichts anderes vom Erblasser bestimmt ist, erst nach Beendigung des Amts in einem
Betrag zur Zahlung fällig, wenn der Testamentsvollstrecker seine Pflichten, insbesondere seine Pflicht zur Rechnungslegung (§§ 2218, 666 BGB), erfüllt hat (OLG Köln 12.12.18 – I-16 U 129/16, Abruf-Nr. 207643 ).
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22.03.2019 · Fachbeitrag aus EE · Grundsicherung
Die Verschwendung einer Erbschaft ist sozialwidrig i. S. d. § 34 SGB II. Bei der Prüfung, welches Ausgabeverhalten eines Nichterwerbstätigen, der aufgrund einer größeren Erbschaft aus dem Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschieden ist, als sozialwidrig zu werten ist, kann nicht auf den (fiktiven) Bedarf nach dem SGB II abgestellt werden. Es ist vielmehr auf das durchschnittliche Ausgabeverhalten vergleichbarer Personen abzustellen, für die statistische Erhebungen vorliegen (LSG ...
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22.03.2019 · Fachbeitrag aus EE · Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
Verzichten Eltern gegenüber den Kindern auf ein Wohnrecht, ist dieser Verzicht als Schenkung anzusehen. Diese Schenkung unterliegt auch der Rückforderung im Fall der Verarmung des Schenkers. Der Gegenstand selbst kann nicht herausgegeben werden. Der BGH erläutert, was stattdessen
herauszugeben ist (BGH 17.4.18, X ZR 65/17, Abruf-Nr. 203091 ).
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22.03.2019 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Rechtsgeschäftliche Fürsorge
Die General-, Vorsorge- oder begleitende Kontovollmacht für den Ehegatten, Lebensgefährten, potenziellen Erben, für Freunde oder Nachbarn gehören zur gesellschaftlichen Realität. Die Beendigung solcher Rechtsverhältnisse verursacht Kontroversen um nachträgliche Informationsrechte für Vollmachtgeber oder seine Erben. Das Muster zeigt, wie Sie eine Vollmacht gem. Auftragsrecht begründen.
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