23.10.2012 · Nachricht aus EE · Korrektur erbrechtlicher Regelung
Der kinderlose Erblasser war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit, lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1, die Ehefrau, ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige und wie der Erblasser Muslimin. Der Erblasser verstarb 2012 in München, wo die Ehegatten seit 1978 gemeinsam lebten. Ein Ehevertrag wurde nicht geschlossen. Es liegt ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament vor. Darin setzen sich beide gegenseitig als Alleinerben ein.
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16.10.2012 · Nachricht aus EE · Vergütung eines Berufsbetreuers
Die Beteiligte zu 1) (B) ist Berufsbetreuerin und hat in der ehemaligen DDR einen Studienabschluss in der Fachrichtung „Soziale Betriebswirtschaft/Ingenieurökonomie der elektrotechnischen und elektronischen Industrie“ erworben. Ihre Aufgabenkreise umfassen die Gesundheits- und Vermögenssorge, die Aufenthaltsbestimmung, die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rente, Sozialhilfe, Pflegegeld, Vertretung vor Behörden, die Regelung von Heimangelegenheiten und von erbrechtlichen Angelegenheiten.
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11.10.2012 · Nachricht aus EE · Erbschaftsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 27. September 2012 II R 9/11 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der im Jahr 2009 geltenden Fassung (ErbStG) i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) verfassungswidrig ist (27.09.12, II R 9/11).
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09.10.2012 · Nachricht aus EE · Karlsruhe
Bundespräsident Joachim Gauck wird am 18. Oktober 2012 auf Einladung des Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe reisen. Neben Gesprächen mit den Richterinnen und Richtern sind Begegnungen des Bundespräsidenten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts geplant. Der Besuch setzt die seit Jahren zwischen beiden Verfassungsorganen gepflegte Tradition regelmäßiger Treffen fort.
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09.10.2012 · Nachricht aus EE · Ausschlagung der Erbschaft
Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann aus denselben Gründen wie die ausdrücklich erklärte Annahme der Erbschaft angefochten werden – insbesondere wegen eines Eigenschaftsirrtums. Denn das BGB stellt die Anfechtbarkeit der fingierten Annahmeerklärung der Anfechtbarkeit der ausdrücklichen Erklärung gleich. Die in § 1944 BGB vorgesehene Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beginnt für den minderjährigen Erben erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der letzte von den gemeinsam ...
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05.10.2012 · Nachricht aus EE · Besetzung einer Notarstelle
Dem Bewerber um eine ausgeschriebene Stelle steht nur dann ein Anspruch auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung zu, wenn auch eine Ernennung vorgenommen wird. Der Dienstherr darf ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren (hier: Ausschreibung einer Notarstelle) aus sachlichen Gründen jederzeit beenden und von einer ursprünglich geplanten Stellenbesetzung absehen (BGH 23.7.12, NotZ(Brfg) 16/11, n.v.).
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04.10.2012 · Nachricht aus EE · Literaturtipp
Die Festschrift setzt sich zusammen aus einer bunten Sammlung professioneller Beiträge, etwa zur Unternehmensnachfolge, zum Pflichtteilsrecht und zur Erbschaftsteuer. Das Werk enthält neben Beiträgen von etlichen namhaften Autoren auch eine Auseinandersetzung von Prof. Dr. Jürgen Damrau mit dem Titel „Aktuelle Gläubigeransprüche gegen bekannte und unbekannte Erben“. Es bereichert Ihren Bücherbestand!
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01.10.2012 · Fachbeitrag aus EE · Sicherung der Pflichtteilsergänzung
Zwischen den pflichtteilsergänzungsrelevanten Anspruchsgrundlagen der §§ 2303, 2325 Abs. 1 BGB und § 2329 Abs. 1 BGB sind gravierende Anwendungskonkurrenzen möglich. Dies wird an dem folgenden Beispiel deutlich, das zudem Risiken bei der Rechtsverfolgung ebenso offen legt wie die schwache Anspruchssituation des Pflichtteilsberechtigten in diesen Fällen.
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01.10.2012 · Fachbeitrag aus EE · Gestaltungspraxis
In Deutschland besteht ein enormes Erbvolumen: 22 Prozent der Erbschaften haben künftig einen Wert von 100.000 EUR. Das Immobilienvermögen ist die treibende Kraft (Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach, März 2012). Die ältere Generation hatte ohne Krieg und Hyperinflation lange Zeit, Wohlstand aufzubauen. Doch nicht in gleichem Maße ist das Wissen zum Thema da. Eine Belastung der Erbmasse durch Pflichtteilsansprüche ist möglich. Ist diese Belastung unerwünscht, lohnt es sich ...
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01.10.2012 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Für die Erbschaftsbesteuerung ist grundsätzlich von dem Erbschein auszugehen, für den nach § 2365 BGB die Vermutung der Richtigkeit gilt. Werden allerdings gewichtige Gründe erkennbar, die gegen die Richtigkeit des Erbscheins sprechen, sind Finanzbehörden und -gerichte berechtigt, eine andere Auslegung des Testaments vorzunehmen (FG Rheinland-Pfalz 15.9.11, 4 K 1781/09, FamRZ 12, 586, Abruf-Nr. 121904 ).
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