25.10.2013 · Fachbeitrag aus EE · Erbvertrag
Sind ein Erbvertrag, in dem der Erblasser den Bedachten zum Erben bestimmt, und ein gegenseitiger Vertrag, in dem der Bedachte sich zum Erbringen von Pflegeleistungen verpflichtet und der Erblasser weitere Verpflichtungen übernimmt, verbunden (hier: keine Veräußerung/Belastung seines Hausgrundstücks zu Lebzeiten), kann der Erblasser wegen unterbliebener Pflegeleistung nach § 323 BGB vom Vertrag und nach § 2295 BGB vom Erbvertrag zurücktreten (BGH 19.12.12, IV ZR 207/12, ZEV 13, 330, ...
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25.10.2013 · Fachbeitrag aus EE · Internationales Erbrecht
In internationalen Erbfällen kann es langwierig und teuer werden, die Erbberechtigung nachzuweisen, weil der nationale Erbschein nicht überall akzeptiert wird. In Europa soll die inzwischen in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung 2012 (EU-ErbVO) Erleichterung schaffen. Mit ihr wird am 16.8.15 das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) als einheitlicher Nachweis eingeführt, was die Abwicklung internationaler Erbfälle erleichtert. Die wichtigsten Einzelheiten werden im Folgenden kurz ...
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24.10.2013 · Nachricht aus EE · Internationales Erbrecht
Das italienische Recht kennt kein gemeinschaftliches Testament (und auch keinen Erbvertrag). Gemäß Art. 589 CC können zwei oder mehr Personen nicht in derselben Urkunde ein Testament errichten. Daraus folgt, dass wesentliches Merkmal des in Art. 587 CC definierten Testaments die absolute Einseitigkeit ist, weshalb ein Verstoß gegen Art. 589 CC die absoluten Nichtigkeit, „Inexistenz“, der letztwilligen Verfügung zur Folge hat (OLG Koblenz 21.2.13, 2 U 917/12).
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23.10.2013 · Nachricht aus EE · Verwaltungsrecht
Ein 61-jähriger Amerikaner namens Donald Miller aus Ohio war seit 1986 verschwunden, nachdem er seinen Job verloren hatte. Er ließ seine Frau und zwei Kinder zurück. Und eine Menge Schulden. Nach acht Jahren wurde er für tot erklärt. Aber 2005 tauchte er wieder auf und wollte seine Sozialversicherung wieder aktivieren, was ihm jedoch verwehrt wurde.
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15.10.2013 · Nachricht aus EE · Blick ins Mittelalter
Ein Wittum war die Gabe des Bräutigams, die ursprünglich an den Brautvater als Kaufpreis für die Tochter, später an die Braut selbst gegeben wurde. Der im Wittum übertragene Vermögensanteil sollte der Frau im Falle des Todes ihres Ehemanns das Auskommen sichern.
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