26.06.2015 · Fachbeitrag aus EE · Testament
Eine „irrige Annahme oder Erwartung“ des Testierenden i.S. des § 2078 Abs. 2 Alt. 1 BGB fehlt, wenn er im Testament selbst Regelungen z.B. durch einen Änderungsvorbehalt für verschiedene Möglichkeiten der künftigen Entwicklung trifft. Eine Anfechtung kann ggf. darauf gestützt werden, dass die Testierenden bei der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments vorausgesetzt haben, der überlebende Ehegatte werde geistig noch in der Lage sein, ein Fehlgehen der Pflegererwartung zu ...
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26.06.2015 · Fachbeitrag aus EE · Erbenhaftung
Die Kosten der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen sind Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB. Nicht maßgebend ist, dass die Erblasserin den Erbvertrag mit einem Dritten geschlossen hat (OLG Köln 21.11.14, 20 W 94/13, n.v., Abruf-Nr. 144678 ).
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26.06.2015 · Fachbeitrag aus EE · Erbenhaftung
Die Kosten der Grabpflege gehören nicht zu den Kosten der Beerdigung i.S. von § 1968 BGB (OLG Köln 21.11.14, 20 W 94/13, n.v., Abruf-Nr. 144678 ).
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26.06.2015 · Fachbeitrag aus EE · Testament
Ein Erblasser muss nach § 2247 Abs. 4 BGB lesen können, um ein eigenhändiges Testament zu errichten. Im Grundsatz trägt derjenige die Feststellungslast, der behauptet, dass der Erblasser nicht lesen konnte. Anders ist dies, wenn der Erblasser bis ins Erwachsenenalter nicht lesen gelernt hatte und behauptet wird, er habe es später noch gelernt. Dann trägt derjenige die Feststellungslast, der behauptet, dass der Erblasser noch lesen gelernt hat (OLG Dresden 12.1.15, 17 W 1341/14, n.v., ...
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26.06.2015 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaft-/Schenkungsteuer
Unter alternativer Schenkung wird die Schenkung von Betriebs- anstelle von Privatvermögen verstanden. Zwar ist die erbschaft- (schenkungsteuerliche) Privilegierung von Betriebsvermögen z.T. verfassungswidrig (BVerfG FamRZ 15, 213). Gleichwohl dürfte auch künftig in gewissen Grenzen Betriebsvermögen privilegiert besteuert werden, außer wenn ein Missbrauch i.S. des § 42 AO oder eine Steuervermeidungsstrategie i.S. des BVerfG vorliegt. Dies lässt sich jedoch vermeiden, wenn man ein ...
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23.06.2015 · Nachricht aus EE · FAO-Online-Seminar
Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen. Der Erb- und Steuerrechts-Experte RA Holger Siebert, FA Erbrecht und Steuerrecht, gibt Ihnen am 23.6.15 in einem 2,5-stündigen Online-Seminar praktische Hilfestellungen dazu, worauf Sie im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung, die EU-ErbVO und bezüglich der Erbschaftsteuer bei der ...
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16.06.2015 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Schenkung- und erbschaftsteuerlich wirken sich Lebensversicherungen aus, wenn Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter verschieden sind. Das kann vermieden werden.
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16.06.2015 · Nachricht aus EE · FAO-Online-Seminar
Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen. Der Erb- und Steuerrechts-Experte RA Holger Siebert, FA Erbrecht und Steuerrecht, gibt Ihnen am 23.6.15 in einem 2,5-stündigen Online-Seminar praktische Hilfestellungen dazu, worauf Sie im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung, die EU-ErbVO und bezüglich der Erbschaftsteuer bei der ...
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09.06.2015 · Nachricht aus EE · FAO-Online-Seminar
Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen. Der Erb- und Steuerrechts-Experte RA Holger Siebert, FA Erbrecht und Steuerrecht, gibt Ihnen am 23.6.15 in einem 2,5-stündigen Online-Seminar praktische Hilfestellungen dazu, worauf Sie im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung, die EU-ErbVO und bezüglich der Erbschaftsteuer bei der ...
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08.06.2015 · Nachricht aus EE · Facebook
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( https://www.facebook.com/groups/gnotkg/?fref=ts ). Unsere Gruppe, die bereits aus über 150 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
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