01.07.2016 · Fachbeitrag aus EE · Privatschriftliches Testament
Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob ein privatschriftliches Testament die Erbfolge eindeutig nachweist. Der BGH hat aktuell entschieden, in welchen Fällen die Banken ergänzende Erklärungen des oder der Erbprätendenten einholen oder sich weitere Unterlagen vorlegen lassen können.
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01.07.2016 · Fachbeitrag aus EE · Der Praktische Fall
Gestaltet der Berater letztwillige Verfügungen, muss er mit seinem Mandanten besprechen, ob es sinnvoller ist, eine Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) oder ein Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) einzusetzen. Der Beitrag zeigt anhand eines praktischen Falls deren Vor- und Nachteile.
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01.07.2016 · Fachbeitrag aus EE · Pflichtteilsstrafklausel
Der überlebende Ehegatte kann aus privatschriftlichen Ehegattentestamenten, hier Testament und Ergänzungstestament Folgendes ableiten: Er darf nach dem ersten Erbfall gem. der den Schlusserben noch nicht eröffneten Pflichtteilsstrafklausel mit neuer Verfügung anordnen, dass der den Pflichtteil fordernde Abkömmling selbst und seine Kinder nach dem Tod des Überlebenden von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen und auf den Pflichtteil zu setzen sind (OLG Düsseldorf 19.2.16, 3 Wx 34/15, ...
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27.06.2016 · Fachbeitrag aus EE · Seminar-Tipp
Jetzt ist sie doch noch auf den letzten Drücker gekommen, die neue Erbschaftsteuer. Es bleibt wenig Zeit, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen, da das neue Recht rückwirkend zum 1.7.16 in Kraft treten soll. Informieren Sie sich daher im Online-Seminar „Erbrecht effektiv“ am 2.8.16 darüber, welche Änderungen es gibt. RA Holger Siebert, FA Erbrecht und Steuerrecht, erläutert Ihnen u. a., wie Sie ab jetzt beraten müssen, um Haftungsfälle zu vermeiden.
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27.06.2016 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuerrecht
Findet innerhalb eines kurzen Zeitraums ein mehrfacher Vermögenswechsel statt, belastet dies i. d. R. das Vermögen. Der Beitrag zeigt, wie Sie mithilfe von § 27 ErbStG die Steuern senken können.
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13.06.2016 · Fachbeitrag aus EE · Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
Ein Testamentsvollstrecker (TV) darf nicht unentgeltlich verfügen, § 2205 S. 3 BGB. Das Verbot erfasst auch teilweise unentgeltliche Verfügungen. Eine teilweise unentgeltliche Verfügung ist im Ganzen unwirksam, weil kein äquivalenter Gegenwert in den Nachlass gelangt (MüKo/Zimmermann BGB, 6. Aufl., § 2205 BGB Rn. 77). Es gibt aber keine allgemeinen Grundsätze dazu, ob und wann bei einem Miteigentumsanteil an einem Grundstück wegen dessen eingeschränkter Verkehrsfähigkeit und ...
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06.06.2016 · Nachricht aus VK · FAO
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das erste Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Januar bis einschließlich Mai und die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Juli bis einschließlich November umfasst. Beiträge der Monate Juni und Dezember sind nicht relevant für den Test, da in diesen Monaten die Lernerfolgskontrolle online durchgeführt werden kann.
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01.06.2016 · Fachbeitrag aus EE · Testamentsvollstrecker
Ein Testamentsvollstrecker (TV) ist weder durch die Anordnung der Ergänzungspflegschaft noch die Auswahl des Pflegers in seinen Rechten i. S. v. § 59 FamFG beeinträchtigt. Die Rechtsstellung des TV wird nicht dadurch berührt, dass eine Ergänzungspflegschaft für die beschränkt geschäftsfähigen minderjährigen Erben angeordnet wird (OLG Brandenburg 12.11.15, 10 WF 120/15, Abruf-Nr. 186155 ).
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01.06.2016 · Fachbeitrag aus EE · Erbscheinsverfahren
In einem zivilrechtlichen Feststellungsverfahren von Erbprätendenten wird in den Grenzen der Rechtskraft über alle Einwände gegen die Wirksamkeit eines Testaments entschieden. Das Nachlassgericht ist an das Feststellungsurteil gebunden. Dazu eine Entscheidung des OLG München.
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01.06.2016 · Nachricht aus EE · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte 5 Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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