07.12.2015 · Nachricht aus EE · FAO
Das IWW Institut bietet Abonnenten seiner Informationsdienste AA, AMK, EE, ErbBStG, FK, MK, PStR, VA und VK ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle gemäß FAO kostenlos an. Sichern auch Sie sich noch in diesem Jahr 5 Stunden Pflichtfortbildung: vom 1. bis 15. Dezember – ganz bequem von Ihrem PC!
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01.12.2015 · Fachbeitrag aus EE · Seminar-Tipp
Ab dem 1.4.16 gelten verbindliche Gerichtsvollzieher-Formulare. Sie dürfen auch derzeit bereits genutzt werden. Stellen Sie sich also schon jetzt darauf ein! Unser Experte Dieter Schüll erläutert Ihnen daher im ¬Online-Seminar „Vollstreckungsrecht “, wie Sie sicher mit dieser neuen ¬Materie umgehen.
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01.12.2015 · Fachbeitrag aus EE · RVG Online-Seminar
Verkehrsunfallsachen sind des Anwalts täglich Brot. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider bespricht mit Ihnen am 18.1.16 von 14 bis 16 Uhr u.a., welche Einigungsgebühr Sie in Abrechnungsfällen erhalten, wie Sie bei mehreren Geschädigten abrechnen oder einem Vergütungsausfall bei Interessenkollision entgehen. Er verschafft Ihnen einen Überblick über die neuesten Entwicklungen zur verkehrsrechtlichen Abrechnung.
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01.12.2015 · Nachricht aus EE · Testament
Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament die Formulierung: „Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten.“ kann unklar bleiben, ob hiermit die gesetzlichen Erben verbindlich als Schlusserben eingesetzt werden sollen, so dass der überlebende Ehegatte eine abweichende testamentarische Bestimmung treffen darf (OLG Hamm 11.9.15, 15 W 142/15).
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30.11.2015 · Fachbeitrag aus EE · FAO
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das erste Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Januar bis einschließlich Mai und die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Juli bis einschließlich November umfasst. Beiträge der Monate Juni und Dezember sind nicht relevant für den Test, da in diesen Monaten die online Lernerfolgskontrolle durchgeführt werden kann.
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25.11.2015 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Die vorweggenommene Erbfolge dient dazu, lebzeitig Vermögen auf die folgende Generation zu übertragen. Hierbei sind zivil-, steuer- und bewertungsrechtliche Aspekte zu beachten. Es kann sinnvoll sein, sich eine Rückforderung wegen der Steuerbelastung vorzubehalten.
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25.11.2015 · Fachbeitrag aus EE · Vorweggenommene Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge dient dazu, lebzeitig Vermögen auf die folgende Generation zu übertragen. Der Schenker kann dadurch Steuern sparen, der Beschenkte eine Existenzhilfe erhalten. Hierbei sind zivil-, steuer- und bewertungsrechtliche Aspekte zu beachten. Der Beitrag zeigt steuerrechtliche Risiken und wie Sie diese vermeiden können.
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