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  • 23.10.2020 · Sonderausgaben · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Zwangsvollstreckung in Nachlassfällen

    Verstirbt der Schuldner, stehen Gläubiger immer wieder vor der Frage, ob und wie sie eine begonnene Vollstreckung fortsetzen können. Müssen zunächst (aufwendig) Erben ermittelt werden? Was ist, wenn keine Erben vorhanden sind bzw. diese die Erbschaft nicht annehmen? Die Sonderausgabe zeigt sowohl, wie Gläubiger weiter vollstrecken können, wenn bereits zu Lebzeiten gegen den verstorbenen Schuldner vollstreckt wurde, als auch, was zu tun ist, wenn Gläubiger erst nach dem Tod des Erblassers mit der Vollstreckung beginnen. Auch Fragen der Vor- und Nacherbschaft werden in diesem Zusammenhang behandelt.