Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.04.2019 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis

    Vormerkung für Nachvermächtnisnehmer

    Nach §§ 2177, 2179,160 BGB ist der Vorvermächtnisnehmer zur ordnungsgemäßen Verwaltung im Interesse des Nachvermächtnisnehmers verpflichtet. Der künftige Anspruch des Nachvermächtnisnehmers ist durch Vormerkung sicherbar, s. dazu die folgende Musterformulierung.