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· Überschuldung

Weil Hilfsgelder nicht ankommen: Keine Insolvenzantragspflicht ‒ jetzt bis Ende Januar!

Bild: © m.mphoto - stock.adobe.com

| Weil die November- und Dezemberhilfe des Staates noch immer nicht flüssig fließt, hat sich die große Koalition darauf geeinigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Fall einer Überschuldung um einen Monat zu verlängern und auch im Januar 2021 auszusetzen. Eigentlich hätte die Sonderregelung zum 31.12.2020 auslaufen sollen. |

 

Die Koalition reagiert mit der Verlängerung auf Verzögerungen bei der November- und Dezemberhilfe für Unternehmen, die von staatlich verfügten Schließungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind. Zwar seien für November erste Abschlagszahlungen geflossen. Die volle Hilfe soll aber erst im Januar ausgezahlt werden, hatte Johannes Fechner gegenüber dem „Handelsblatt“ erklärt.

 

Als Begründung wird angeführt, dass die erforderliche Software zur Antragsbearbeitung noch nicht bereitstehe. Noch letzte Woche berichtet CE Chef easy, dass die fehlende Beschlusslage auf EU-Ebene Schuld an der Verzögerung der Auszahlungen sei. Die EU hatte die Beihilfen erst am 20.11.2020 genehmigt.

 

 

„Um unsere Rettungsbemühungen nicht zu konterkarieren, setzen wir die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages daher noch einmal für den Januar aus“, sagte der rechtspolitische Sprecher Jan-Marco Luczak (CDU), nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung der Deutschen Presse-Agentur.

 

(Ke/JT)

Quelle: ID 47043317