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· Bundesrat | Neue Gesetze

Seit 1. August 2019: Höhere Zuschüsse für Ausbildung (Beihilfe, Ausbildungsgeld, Flüchtlinge)

Bild: © www.industrieblick.net

| Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld steigen zum 01.08.2019. Das hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause gebilligt. Die Förderung wird damit an die neuen BAföG-Bedarfssätze angeglichen. Ein weiteres beschlossenes Gesetz fördert auch Ausländer bei Integrations- und Sprachkursen sowie bei der Berufsausbildung. |

Wer bekommt die Zuschüsse?

Die Zuschüsse gelten

  • nur für Azubis, die nicht mehr zu Hause wohnen und
  • für Menschen mit Behinderung.

 

Die Unterstützung erhöht sich nach dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes

  • zum 01.08.2019 um fünf Prozent und
  • zum 01.08.2020 nochmal um zwei Prozent.

 

Mehr Informationen zu Voraussetzungen und Ausschlusskriterien zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) lesen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

 

Mit dem Gesetz orientiert sich der Gesetzgeber an den Bedarfssätzen und Freibeträgen der neuen BAföG-Sätze (26. BAföGÄndG), die am 15.07.2019 veröffentlicht wurden.

 

  • Exkurs BAföG-Reform

Schon am 07.06.2019 war die BAföG-Reform beschlossen worden. Danach steigen die Bedarfssätze bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt 7 Prozent:

  • 5 Prozent im Jahr 2019 und
  • 2 Prozent im Jahr 2020.

Der Förderungshöchstsatz wird von derzeit 735 monatlich auf 861 Euro im Jahr 2020 angehoben. Der im Höchstsatz enthaltene Wohnzuschlag steigt von 250 auf 325 Euro.

 

Höhere Freibeträge und Erleichterungen bei Rückzahlung

  • Angehoben wird auch der Freibetrag für das Einkommen der Eltern, das für den BAföG-Bezug entscheidend ist.
  • Wer den Darlehensanteil nicht innerhalb von 20 Jahren trotz nachweisbaren Bemühens tilgen kann, bekommt die Rückzahlungsforderung erlassen.
 

Beachten Sie | Ab 2020 soll auch eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG, Abruf-Nr. 209213) beschlossen. Mehr dazu hier.

Gleichstellung von Schülern, Azubis und Studenten

Die Zahl der Bedarfssätze reduziert sich von derzeit 24 auf 14. Auch die Zahl der einheitlichen Pauschalen für die Unterkunftskosten sinkt. Damit wird die Bedarfssatzstruktur des Ausbildungsgeldes vereinfacht und an die der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen ‒ man unterscheidet nicht mehr nach Alter und Familienstand der Auszubildenden.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Personen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ausgebildet werden, erhalten künftig statt 80 Euro jetzt 117 Euro. Die Steigerung entspricht der Anhebung des Ausbildungsgeldes.

 

Der Grundbetrag wird in Werkstätten in vier Stufen angepasst:

  • 80 Euro ab 1. August 2019,
  • 89 Euro ab 1. Januar 2020,
  • 99 Euro ab 1. Januar 2021,
  • 109 Euro ab 1. Januar 2022.

 

In einer Werkstatt, die wirtschaftlich leistungsfähig ist, kann allerdings auch ein höherer Grundbetrag gezahlt werden. Am 1. Januar 2023 ist dann der Betrag von 119 Euro monatlich erreicht, der für das Ausbildungsgeld schon ab dem 1. August 2020 vorgesehen ist.

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz

Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, das der Bundesrat ebenfalls mit Wirkung zum 01.08.2019 beschlossen hat, fördert der Staat Integrations- und berufsbezogenen Sprachkurse sowie Ausbildungen.

 

  • Das wird gefördert
  • Ausländern wird nach neun Monaten Aufenthalt in Deutschland ein Integrationskurs oder ein berufsbezogener Sprachkurs gefördert ‒ unabhängig von der Bleibeperspektive. Voraussetzung: Der Ausländer ist als arbeitssuchend gemeldet.
  • Das Arbeitslosengeld wird während des Integrationskurses oder Sprachkurses fortgezahlt, wenn die Arbeitsagentur die Teilnahme für eine dauerhafte berufliche Eingliederung für erforderlich hält.
  • Auch Ausländer mit Duldungsstatus können nach sechs Monaten an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen.
 

 

  • CE-Chefeasy-Beitragspaket: Integration ausländigscher Arbeitskräfte
  • Broschüre der BA zur Beschäftigung von Flüchtlingen → Abruf-Nr: 44837135
  • Broschüre der BA zum Eingliederungszuschuss → Abruf-Nr: 44891852
  • Leitfaden für Unternehmer „Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung“, DIHK, Stand Februar 2017 → Abruf-Nr: 44867600
  • Arbeitsvertrag für Minijobber → Abruf-Nr: 44866959
 

(JT)

Quelle: ID 46052415