29.09.2015 · Fachbeitrag aus CB · (Fast) alle Fachgebiete
Die Voraussetzungen, unter denen Nr. 34 GOÄ (Erörterung) auch im Rahmen präoperativer Gespräche berechnet werden kann, wurde im CB 8/2014, Seite 19, dargestellt. Nun fragte ein Leser des CB, ob die Erörterung der Krankheitsauswirkungen sich auf die erforderliche Mindestzeit von 20 Minuten erstrecken müsse.
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29.09.2015 · Fachbeitrag aus CB · Radiologie/Nuklearmedizin
In der Leistungslegende zur Nr. 5705 GOÄ heißt es „MRT im Bereich der Wirbelsäule“. Damit ist die Untersuchung auf die Gesamtheit der Wirbelsäule bezogen, nicht auf einzelne Abschnitte. Wenn zu demselben Termin (in derselben „Sitzung“) verschiedene Abschnitte der Wirbelsäule jeweils getrennt untersucht werden, wird häufig der Höchstwert nach Nr. 5735 GOÄ berechnet. Sachlich erscheint dies völlig plausibel, denn schließlich wurden ja mehrere MRT durchgeführt. Regelmäßig wird ...
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29.09.2015 · Fachbeitrag aus CB · Orthopädie, Unfallchirurgie
Die Berechnung von Untersuchungen, die in Narkose des Patienten erfolgten, wird von Kostenträgern häufig abgelehnt. Ein typisches Beispiel ist die Untersuchung der (passiven) Beweglichkeit von Gelenken. Die Begründung des Kostenträgers lautet häufig lapidar „Nicht gesondert abrechnungsfähig, sofern diese im Zusammenhang mit einer operativen Hauptleistung berechnet wird.“ Oder: „Intraoperativ nicht erforderlich, denn die Untersuchung kann keine Ergebnisse liefern, die die ...
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29.09.2015 · Fachbeitrag aus CB · Alle operativen Fachgebiete
Das Thema „Zielleistung“ bietet immer wieder Anlass, es erneut aufzugreifen . Aktuell versuchen einige Kostenträger, mit neuen Formulierungen beim Arzt Verwirrung zu stiften. So heißt es zum Beispiel „Die Synovektomie ist ein üblicher Schritt auf dem Weg zur Alloarthroplastik“ oder „Ziel ist lediglich die erfolgreiche Durchführung der ...operation“ oder „... ist mit der operativen Hauptleistung abgegolten“. Gerne führen die Kostenträger auch Urteile an, welche die ...
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29.09.2015 · Fachbeitrag aus CB · Strafrecht
Am 29. Juli 2015 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen beschlossen (Abruf-
Nr. 145258 ). Dieser Entwurf wird nunmehr Bundesrat und Bundestag vorgelegt und könnte bereits am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Vor allem die „Nebenwirkungen“ sollten (Chef-)Ärzte kennen.
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29.09.2015 · Fachbeitrag aus CB · Haftungsrecht
Auch Chefärzte sind bisweilen in Arzthaftungsprozesse involviert – etwa als Beklagte, als Gutachter oder wenn die Klinik eine interne medizinische Stellungnahme anfordert. Häufig spielen in Arzthaftungsstreitigkeiten „Privatgutachten“ eine Rolle. Zur Bedeutung solcher Gutachten im Prozess hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein interessantes Urteil gesprochen ( Urteil vom 30. Januar 2015, Az. 26 U 5/14, Abruf-Nr. 145441 ) .
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16.09.2015 · Fachbeitrag aus CB · Abrechnung
Die Abrechnung von Patienten in der zentralen Notaufnahme ist häufig unklar, wenn der Notfall-Patient anschließend stationär zu behandeln ist. Hierbei ist zunächst zwischen der Abrechnung bei GKV-Patienten und PKV-Patienten zu unterscheiden. Dieser Beitrag beschäftigt sich nur mit der Abrechnung von Notfallpatienten außerhalb des „KV-Notdienstes“.
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16.09.2015 · Fachbeitrag aus CB · Haftungsrecht
Häufig geht es in Haftungsprozessen um die Fragen: Bis wohin reicht der nicht haftungsrelevante Diagnoseirrtum, wo beginnt der haftungsbegründende Diagnosefehler? Interessante Erkenntnisse hierzu biete ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. Mai 2015 (Az. 26 U 2/13).
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15.09.2015 · Nachricht aus CB · Mobile Nutzung
Die neue myIWW-App 2.0 bietet Ihnen ein besseres Bedienkonzept und noch flexiblere Nutzungsmöglichkeiten – zum Beispiel für Ihren Informationsdienst CB ChefärzteBrief . So können Sie auf der Startseite gezielt ältere Ausgaben herunterladen, um sie offline zu lesen.
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26.08.2015 · Fachbeitrag aus CB · GOÄ-Novelle
Mehr Bürokratie und GKV-ähnliche Strukturen: Dieses Szenario droht mit der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), analysiert man die aktuellen Verhandlungen zur GOÄ-Novellierung, die weitgehend geheim ablaufen. Zudem besteht die Gefahr, dass die bisherige klare Trennung zwischen dem Behandlungsvertrag (Arzt/Patient) und dem Versicherungsverhältnis (PKV/Patient) aufgeweicht wird.
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