02.03.2016 · Fachbeitrag aus CB · Klinikmanagement
Fast alle Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben inzwischen den Auftrag des Gesetzgebers umgesetzt und „Terminservicestellen“ eingerichtet. Diese vermitteln gesetzlich versicherten Patienten binnen fünf Tagen einen Facharzttermin. Der Patient darf hierauf nicht länger als vier Wochen warten. Die Fachärzte selbst sind allerdings nicht verpflichtet, ein entsprechendes Kontingent freizuhalten – sie können weiterhin frei über ihre Termine verfügen. Kommt daher auf die ...
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02.03.2016 · Fachbeitrag aus CB · Chefarzt vs. Pharmaindustrie
Um ihre Produkte auf dem Markt zu platzieren, setzt die Pharmaindustrie häufig sogenannte Pharmareferenten ein. Spätestens mit der geplanten Einführung der neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB) sollten sich auch Chefärzte mit den rechtlichen Rahmenbedingungen befassen: Ihnen kommt bei der Verschreibung apothekenpflichtiger Arzneimittel eine Schlüsselstellung zu, was sie zum begehrten Ansprechpartner der Pharmareferenten ...
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02.03.2016 · Fachbeitrag aus CB · Sachverständigenhonorar
Ein inhaltlich falsches Info-Blatt des Thüringer Landessozialgerichts verhalf einem Arzt zu einem höheren Gutachten-Honorar: Er könne auf die Richtigkeit des Papiers vertrauen und daher mehr abrechnen, als eigentlich durch das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vorgesehen ist. Dies urteilten die Richter des Thüringer Landessozialgerichts mit ihrem Beschluss vom 9. November 2015 (Az. L 6 JVEG 570/15, Abruf-Nr. 146460 ).
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02.03.2016 · Fachbeitrag aus CB · Innere Medizin
Ein ähnliches Problem betrifft Internisten, wenn bei einer Echokardiografie-Sitzung auch B-Bild-Sonografien erfolgen und hierfür die Nrn. 404 GOÄ (Zuschlag Frequenzspektrumanalyse), 405 (Zuschlag zu 424 bei cw-Doppler), 406 (Zuschlag zu 424 bei Farbkodierung), 424 (ECG) und 410, 420 (B-Bild-Sonografien) GOÄ berechnet werden. Selbstverständlich werden die Zuschläge nicht zu den Nrn. 410 bzw. 420 GOÄ berechnet, sondern zum ECG. Da die GOÄ keinen Ausschluss der Nrn. 410 bzw. 420 neben Nr.
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02.03.2016 · Fachbeitrag aus CB · Orthopädie/Unfallchirurgie u.a. Fächer
Von einem Leser wurde gefragt, ob Nr. 204 GOÄ auch für Kompressionsverbände einer Extremität mehrfach berechnet werden kann – also etwa für einen Fischer-Verband, bei dem ja eigentlich zwei voneinander getrennte Kompressionsverbände angelegt werden.
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02.03.2016 · Fachbeitrag aus CB · Gynäkologie
Bei Berechnung der Nr. 403 GOÄ (Zuschlag transkavitäre Untersuchung) wird wieder häufiger moniert, dass daneben noch Nr. 418 (Mamma-Sonografie) berechnet wurde. Die Folge: Nr. 403 wird gestrichen. Richtig wäre die Streichung nur dann, wenn ausschließlich Nr. 418 neben Nr. 403 berechnet worden wäre. Tatsächlich erfolgt die Berechnung aber nur, wenn in derselben Sitzung eine transvaginale Sonografie der Beckenorgane (Nrn. 410 und 420) erfolgt ist.
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02.03.2016 · Fachbeitrag aus CB · Innere Medizin
Ist bei einer Endoskopie der Einsatz eines Endowashers notwendig, ist das leider keine eigenständig berechenbare Leistung. Der Endowasher dient nur zur Durchführung der Endoskopie – dies stellt aber gemäß
§ 4 Abs. 2a GOÄ nur eine „besondere Ausführung“ der abzurechnenden
Endoskopie dar.
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02.03.2016 · Fachbeitrag aus CB · Röntgen/Nuklearmedizin
Nr. 5720 GOÄ ist auch dann berechenbar, wenn das MRT zur Untersuchung nur des knöchernen Beckens erfolgt – also ohne eine Beurteilung von Beckenorganen.
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02.03.2016 · Fachbeitrag aus CB · Der praktische Fall
Ein Chefarzt der Abteilung für Innere Medizin ist dem Alkohol verfallen. Bislang konnte er dies weitgehend „vertuschen“. Während einer von ihm vorgenommenen Gastroskopie kommt es dann aber zu einem Haftungsfall: Der Chefarzt hatte bei einem Patienten die Wand des Verdauungstrakts perforiert, weil er betrunken arbeitete – und das zum wiederholten Mal. Ist die Approbation des Chefarztes in Gefahr? Für die CB-Leser löst Fachanwalt für Medizinrecht Rainer Hellweg diesen Fall.
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01.03.2016 · Fachbeitrag aus CB · Zweitmeinung
Kardiologen sowie Orthopäden/Unfallchirurgen aufgepasst: Seit Juli 2015 haben Patienten einen Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung, bevor operiert wird! Dabei geht es um Gebiete, bei denen die Gefahr der medizinisch nicht begründeten Indikationsausweitung besteht – etwa bei Koronarangioplastien oder künstlichen Hüften. Zwar hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch keine näheren Bestimmungen getroffen, doch schon jetzt sollten sich Ärzte mit der Regelung befassen, da sie im ...
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