14.01.2014 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern im Blickpunkt – Grundstücksgemeinschaften
Die OFD Frankfurt fasst in ihrer Verfügung vom 11.10.13 (S 2253 A - 84 - St 213) die wichtigsten Grundsätze zur Besteuerung von Grundstücksgemeinschaften für die Praxis zusammen und gibt etliche Berechnungsbeispiele dazu. Das beinhaltet insbesondere die Regelungen bei Eigennutzung durch einen der Miteigentümer. Einnahmen und Werbungskosten sind den Miteigentümern grundsätzlich im Verhältnis der nach bürgerlichem Recht anzusetzenden Anteile zuzurechnen. Ausnahmen hiervon sind nur ...
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14.01.2014 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern im Blickpunkt – Anwendung der §§ 13a und 13b ErbStG
Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG, 26.6.13, BGBl I 13, 1809) sind § 13a Abs. 1 Satz 4, Abs. 4 Satz 5 und § 13b Abs. 2 Satz 2, 3 und 7 ErbStG geändert worden. Die geänderten Vorschriften sind auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 6.6.2013 entsteht (§ 37 Abs. 8 ErbStG). Das FinMin Baden-Württemberg erläutert in seinem Erlass vom 10.10.2013 (3 - S 3812b/11) die Neuregelungen. Darin enthalten sind auch weitreichende Eingriffe zur Beseitigung ...
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14.01.2014 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern im Blickpunkt – Geänderte umsatzsteuerliche Behandlung
Zum 1.7.2013 wurde über das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz eine Umsatzsteuerbefreiung für rechtliche Betreuungsleistungen in § 4 Nr. 16 Satz 1k und Nr. 25 Satz 3 c UStG eingeführt. Begünstigt sind Einrichtungen, denen die rechtliche Betreuung nach § 1896 BGB übertragen wurde. Der Begriff Einrichtungen erfasst unabhängig von der Rechts- oder Organisationsform des Leistungserbringers auch Freiberufler als natürliche oder auch als juristische Personen. Damit erfasst die ...
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14.01.2014 · Fachbeitrag aus AStW · Strategische Vermögensberatung – Gesellschaftsrecht
Zieht sich ein Unternehmen von der Börse zurück, muss es seinen Aktionären kein Barabfindungsangebot mehr machen (BGH 8.10.13, II ZB 26/12). Der Widerruf der Börsenzulassung, das sog. Delisting, berührt grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts des Aktionärs. Das für den Fall eines vollständigen Rückzugs von der Börse vorgesehene Pflichtangebot der Gesellschaft oder ihres Hauptaktionärs an die übrigen Aktionäre, deren Aktien zu erwerben, ist daher von ...
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14.01.2014 · Fachbeitrag aus AStW · Strategische Vermögensberatung – Investmentfonds
Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz begleitet die neuen Fondsregeln steuerlich, die auf dem Kapitalanlage-Gesetzbuch basieren, das seit dem 22.7.2013 erstmals ein umfassendes Regelwerk für offene und geschlossene Fonds schafft. Ein weiterer Punkt ist eine neue Vorgabe, wie die Fonds ihre angefallenen Kosten von den Erträgen absetzen müssen. Diese Änderung im InvStG soll Gestaltungsmissbrauch verhindern und zu einer gerechten Versteuerung der Kapitaleinkünfte führen. Geblieben ist, dass ...
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14.01.2014 · Fachbeitrag aus AStW · Strategische Vermögensberatung – Steuerstundungsmodell
Beim sog. Goldfinger-Modell handelt es sich um Fallgestaltungen, bei denen sich unbeschränkt Steuerpflichtige an ausländischen Personengesellschaften beteiligen, die gewerblich tätig und deren Einkünfte laut DBA im Inland steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen. Durch die gezielte Herbeiführung von Verlusten (z.B. durch den Erwerb von Edelmetallen oder anderen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens und Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG) wird die ...
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14.01.2014 · Nachricht aus AStW · § 196 ff AO
Das BMF hat die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Stpfl. bei der Außenprüfung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 BpO auf fünf Seiten zusammengestellt und hebt das ehemalige Schreiben von 2001 damit auf. Das BMF erläutert dabei Beginn, Ablauf und Ergebnis der Außenprüfung sowie den Ablauf der BP beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit. Das BMF betont, dass die Außenprüfung nach § 199 Abs. 1 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen erfolgen soll.
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13.01.2014 · Nachricht aus AStW · § 195 AO
Eine Prüfungsanordnung des ermächtigten FA ist hinreichend begründet, wenn sie die für die Ermessensausübung der beauftragenden Behörde maßgebenden Erwägungen enthält. Sie ist nicht wegen fehlender Bestimmtheit nichtig, wenn für den Steuerpflichtigen der Regelungsgehalt nicht zweifelhaft sein kann. Das vorübergehende Bestehen von zwei Prüfungsanordnungen führt nicht zu deren Nichtigkeit, wenn die sich inhaltlich nicht widersprechen.
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