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  • 01.05.2005 | Neuwagenhandel

    Stornopauschale von 15 Prozent anerkannt

    Die Bestellung eines Neuwagens ist grundsätzlich bindend. Das gilt selbst dann, wenn eine geplante Finanzierung in Form eines Leasing-Vertrags später scheitert. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in einem Streit zwischen einem BMW-Autohaus und einem Käufer zu Gunsten des Autohauses entschieden. Der Käufer hatte Anfang Dezember 2003 einen neuen BMW 330d bestellt. Unter der Rubrik „Besondere Vereinbarungen“ stand der Hinweis „Leasing-Fahrzeug“. Denn man ging davon aus, dass der BMW von der Firma des Vaters des Käufers geleast werden sollte. Das funktionierte aber nicht. Noch bevor der Käufer die schriftliche Bestätigung erhalten hatte, kündigte er seine Bestellung. Das Autohaus bestand auf Vertragserfüllung und verlangte später die Stornopauschale von 15 Prozent des Kaufpreises, rund 6.000 Euro. Damit hatte es in beiden Instanzen Erfolg. Das OLG hat die vierwöchige Bindungsfrist für Neuwagenkunden und die 15-Prozent-Pauschale bei Abnahmeverweigerung anerkannt. (Beschluss vom 21.10.2004 in Verbindung mit dem Entscheid vom 14.9.2004, Az: 5 U 147/04) (Abruf-Nr. 050194)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 1 | ID 85718