10.12.2014 · Fachbeitrag aus AK · Wiedereinsetzung
1. Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, muss nachweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat. 2. Hat sie zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, kommt im Fall einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung nur in Betracht, wenn sie auch darlegt, dass die Beendigung des Mandats nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist. 3. Einer Partei, die ...
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