30.04.2024 · Fachbeitrag aus AK · Datenschutz
Der ehemalige Mandant kann auf der Basis von Art. 15 DS-GVO, § 194 BGB verlangen, dass ihm eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller bei Mandaten angefallenen Daten überlassen wird, auch wenn der zivilrechtliche Auskunftsanspruch verjährt ist – so das LG Bonn.
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29.04.2024 · Nachricht aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Die justizielle Zusammenarbeit und der Zugang zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen werden weiter digitalisiert. Die EU-Verordnung 2023/2844 vom 13.12.23 regelt im Kern die elektronische Kommunikation der Beteiligten einschließlich des Einsatzes von Videokonferenztechnik ( iww.de/s10774 ). Dafür wird nun zentral das europäische E-Justiz-Portal als europäische elektronische Anlaufstelle eingesetzt.
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29.04.2024 · Nachricht aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Wenn der Anwalt bereits bei der Ersatzeinreichung die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung darlegen und glaubhaft machen kann, muss er dies zu diesem Zeitpunkt auch tun. In diesem Fall genügt es nicht, wenn er die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung erst nachträglich darlegt und glaubhaft macht (BGH 10.1.24, AnwZ [Brfg] 15/23, Abruf-Nr. 240083 ).
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25.04.2024 · Nachricht aus AK · Dienstwagen
Weist das Fahrtenbuch keine geschlossene äußere Form auf oder erfolgen die Eintragungen nicht zeitnah, wird das mit einem Computerprogramm erzeugte elektronische Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß verworfen. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagennutzung ist dann auf Grundlage der Ein-Prozent-Regelung anzusetzen (FG Düsseldorf 24.11.23, 3 K 1887/22 H[L], Abruf-Nr. 239154 ).
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23.04.2024 · Nachricht aus AK · Einkommensteuer
Überlässt ein Arbeitgeber einem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein (Elektro-)Fahrrad zur privaten Nutzung, ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei. Doch was gilt steuerlich, wenn der Arbeitgeber auch Fahrradzubehör überlässt? Die Antwort auf diese Frage liefert die OFD Frankfurt am Main (2.11.23, S 2334 A – 32 – St 210, Abruf-Nr. 240489 ).
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21.04.2024 · Fachbeitrag aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Frage: „Zum Beitrag AK 23, 186 „Kontrolle der beA-Eingangsnachricht“ sende ich beispielhaft ein sog. Prüfprotokoll aus meinem Rechtsanwaltsprogramm. Handelt es sich hierbei um die automatisierte Eingangsbestätigung, die von der Kanzlei überprüft werden muss? Reicht diese aus, um feststellen zu können, ob der Eingang des elektronischen Dokuments bei Gericht bestätigt worden ist?“
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18.04.2024 · Fachbeitrag aus AK · Maschinenlernen in der Kanzlei
Die Eingabeaufforderung (engl.: prompt) dient als Anweisung für ein Sprachmodell, um eine gewünschte Antwort zu erzeugen. Sie ist also quasi die Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine. Das Ziel eines guten Prompts ist es, dem Modell eine korrekte, wohlgeformte und relevante Antwort zu entlocken. Ein guter Prompt unterscheidet sich daher erheblich von einer Suchmaschinenanfrage. In diesem Beitrag finden Sie praxiserprobte Tipps, wie Sie Prompts formulieren, und ein Tool, mit dem Sie ...
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12.04.2024 · Nachricht aus AK · Prozesskostenhilfe
Wurde PKH gewährt, kann das Gericht bis zu vier Jahre nach dem Verfahrensende über den Anwalt nachprüfen, welches Einkommen die Mandanten haben (§ 120a ZPO). Viele Rechtsanwälte versuchen, dies aus Zeit- und Geldgründen in der Vollmacht auszuschließen. Das LAG Sachsen-Anhalt sieht Anwälte aber in der Pflicht und meint, dass diese Aufgabe eindeutig zu ihrem Vertretungsvertrag gehört (10.8.23, 5 Ta 65/22, Abruf-Nr. 236956 ).
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02.04.2024 · Fachbeitrag aus AK · Editorial AK 4/2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das BVerfG passt als Hüter unserer Verfassung bekanntermaßen darauf auf, dass die Verfahrensgrundsätze eingehalten werden (vgl. Editorial in AK 5/2023). Das schätze ich sehr! Dennoch sehe ich es kritisch, wie die obersten Richter mit – aus meiner Sicht eindeutigen – Beleidigungen im juristischen Alltag umgehen.
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31.03.2024 · Fachbeitrag aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Mit der beA-App hat die BRAK im Februar 2024 den ersten Schritt in die mobile Welt vollbracht. Aktuell können in der ersten Ausbaustufe Rechtsanwälte eingegangene Nachrichten lesen. Ein erweiterter Funktionsumfang der beA-App und der Zugang auch für Mitarbeitende sind in Planung. Außerdem sind im Rahmen vieler kleinerer Updates Fehler behoben worden. Der Reihe nach:
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