02.11.2015 · Fachbeitrag aus AK · Praxischeck
Eine der wichtigsten Erfolgspositionen Ihrer Kanzlei sind zufriedene Kunden. Um diese zu gewinnen, ist es wichtig, dass die Kanzlei glaubwürdig auftritt. Mandanten bemerken, ob sich die Rechtsanwälte ein Leitbild gesetzt haben und ein Konzept verfolgen. Testen Sie im folgenden Praxischeck, ob Sie Ihre Mandanten richtig betreuen und effektiv werben.
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02.11.2015 · Fachbeitrag aus AK · Risikomanagement
Bei der täglichen Kanzleiarbeit lauern viele Risiken: So können Sie sich z.B. einem Regress ausgesetzt sehen, weil Sie einen Mandanten falsch beraten haben. Oder wichtige Daten können auf dem Kanzleirechner verschwinden. Schließlich kann auch in die Kanzleiräume eingebrochen werden. Doch wie schützen Sie sich vor diesen Risiken? Eines ist klar: Tun Sie nichts, kann dies fatale wirtschaftliche Folgen haben. Der folgende Beitrag zeigt daher anhand konkreter Lösungen, wie sich mittlere und ...
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26.10.2015 · Fachbeitrag aus AK · Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
Ist eine Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar, kann auch bei einem Rechtsanwalt die Fristversäumnis auf diesem Fehler beruhen. Er kann deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erlangen.
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19.10.2015 · Nachricht aus AK · Anwaltliche Unterschrift
Die (anwaltliche) Unterschrift muss die Identität des Unterzeichnenden ausreichend erkennen lassen. Der Schriftzug muss individuelle, charakteristische Merkmale, die schwer nachahmbar sind, aufweisen. Die Unterschrift muss nicht lesbar sein. Sie muss einen Namen wiedergeben und die Absicht, zu unterschreiben, erkennen lassen. Sie kann flüchtig niedergelegt und „von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet“ sein (BGH 9.7.15, V ZB 203/14).
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19.10.2015 · Fachbeitrag aus AK · Einkommensteuer
Gerade in der Weihnachtszeit wecken zahlreiche Spendenaufrufe die Spendenbereitschaft. Damit Ihre Spende als Sonderausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung anerkannt wird, ist Folgendes zu beachten.
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12.10.2015 · Fachbeitrag aus AK · EU-ErbVO
Seit dem 17.8.15 gilt die neue EU-ErbVO: In Todesfällen gilt ausschließlich das Erbrecht des Landes, in dem sich der Erblasser vor seinem Tod gewöhnlich aufhielt. Probleme bereitet dies etwa, wenn das Gesetz des anderen EU-Lands einen deutschen Güterstand nicht anerkennt. Mit einer Rechtswahlklausel kann der Mandant sicherstellen, dass deutsches Erbrecht angewendet wird. Informieren Sie ihn entsprechend.
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