06.12.2019 · Sonderausgaben · Kanzleiorganisation · Elektronischer Rechtsverkehr
So bewegen Sie sich sicher im beA
Totgesagte leben länger: Seit dem 03.09.2018 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wieder in Betrieb. Und mit ihm ist die passive Nutzungspflicht wiederaufgelebt: Ab sofort muss jeder Anwalt empfangsbereit sein! Der Informationsdienst AK Anwalt und Kanzlei unterstützt Sie beim Wiedereinstieg mit einer Sonderausgabe. Sie erhalten einen praktischen Leitfaden mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und anschaulichen Screenshots.
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