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  • 26.09.2017 · Checklisten · Kanzleiorganisation · Elektronischer Rechtsverkehr

    Das beA-Forum: Die Kür – Senden von Nachrichten

    Das Senden von Nachrichten bleibt auch nach dem 1.1.18 zunächst freiwillig. Es empfiehlt sich aber, je nach Korrespondenzpartner, das Senden von Nachrichten schon vor der gesetzlichen Pflicht als Option in Betracht zu ziehen. Damit wird der Übergang zu elektronischen Akten leichter und die doppelte Aktenführung kann auf Dauer Platz machen für eine ausschließlich digitale Aktenführung. Die Checkliste zeigt, wie Sie hier am Besten vorgehen.