24.05.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfall
Der GKV-Patient kann von allen medizinischen Fortschritten profitieren, ohne den Anspruch auf GKV-Leistungen zu verlieren. Er kann nach Aufklärung durch den Zahnarzt selbst entscheiden, welchen Therapievorschlag er wählt. Der folgende Fall erläutert die Abrechnungsunterschiede in der Kassen- und Privatabrechnung und weist auf Zusatzvereinbarungen hin.
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12.05.2017 · Nachricht aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Ein Patient hat nur dann einen Regressanspruch wegen mangelhaften Zahnersatzes, wenn es ihm unzumutbar ist, den Mangel durch den erstbehandelnden Zahnarzt beheben zu lassen. Das Recht der freien Arztwahl des Versicherten ist insoweit beschränkt. So hat das Bundessozialgericht (BSG) jetzt entschieden.
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04.05.2017 · Nachricht aus AAZ · RECHTSPRECHUNG
„Ein Zahnarzt haftet für eine gegen den zahnmedizinischen Standard verstoßende Behandlung eines unter einer CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion) leidenden Patienten (vorliegend eine vorgezogene zahnmedizinische Frontzahnsanierung vor dem Abschluss einer zuvor notwendigen Schienentherapie) auch dann, wenn der Patient diese Behandlung ausdrücklich wünscht. Ein vom Patienten gewünschtes behandlungsfehlerhaftes Vorgehen muss ein Arzt ablehnen. Auch eine eingehende ärztliche Aufklärung ...
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26.04.2017 ·
Musterverträge und -schreiben aus AAZ · Downloads · Abrechnungswissen
Es kommt vor, dass private Krankenversicherungen die Leistungen einer Wurzelbehandlung nur zu einem reduzierten prozentualen Anteil erstatten, wenn die Behandlung als vorbereitende Maßnahme vor der Kronenpräparation erfolgt. Sie argumentieren, unter dieser Voraussetzung würde dann der Zahnersatztarif gelten. Der AAZ-Redaktion wurde z. B. ein Fall mitgeteilt, in dem die Versicherung lediglich 60 Prozent erstattete. Mit dem Musterschreiben können Sie dem Patienten helfen, eine vollständige ...
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Die KZV Berlin hatte bei einem Zahnarzt u. a. sachlich-rechnerische Richtigstellungen beim ausführlichen Befundbericht gemäß der BEMA-Nr. Ä75 (EDV-Nr. 7750) vorgenommen und stattdessen die Nr. Ä70 (Kurze Bescheinigung/Zeugnis/AU-Bescheinigung) angesetzt. In diesem Punkt hatte der Zahnarzt mit seiner Klage Erfolg: Nach Auffassung des Sozialgerichts (SG) Berlin hat die KZV ihre Anforderungen an die Abrechnung der Nr. Ä75 überspannt (Urteil vom 22.02.2017, Az. S 83 KA 333/13, Abruf-Nr. ...
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Ein Zahnarzt verliert seine Honoraransprüche, wenn der von ihm angefertigte Zahnersatz für den Patienten vollkommen unbrauchbar ist und daher neu hergestellt werden muss. Doch wann ist ein Langzeitprovisorium, das ja nur vorübergehend eingesetzt wird, als unbrauchbar und wertlos anzusehen? In einem aktuellen Fall kam Oberlandesgericht (OLG) München zum Ergebnis, dass der Honoraranspruch verloren geht, wenn das Langzeitprovisorium nach zwei Monaten Tragedauer nicht mehr brauchbar ist (Urteil ...
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Wenn in einem Behandlungsfall nicht alle Befunde versorgt werden können, führt das zum Abbruch der Behandlung. Die Festzuschüsse müssen nach Befundklasse 8 abgerechnet werden. In diesem Beitrag werden die Hintergründe dargelegt und es wird außerdem erläutert, was beim Ausfüllen des BEMA-HKP sowie den Befundklassen 8.1 und 8.2 zu beachten ist.
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat am 31.03.2017 über ihren „GOZ- Informationsletter“ mitgeteilt, dass wiederum eine neue Fassung ihres GOZ-Kommentars vorliegt. Diesmal betreffen die Änderungen vor allem Nachkontrollen bzw. Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen. AAZ stellt die wichtigsten Änderungen dar und erläutert sie.
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Was passiert mit Geldern aus Honorarkürzungen, die Vertrags(zahn)ärzten auferlegt werden, wenn sie ihre in § 95 SGB V geregelte Fortbildungspflicht nicht erfüllen? Mit Urteil vom 08.03.2017 (Az. L 11 KA 21/15) hat das Landessozialgericht (LSG) NRW entschieden, dass diese Gelder nicht den Krankenkassen zustehen. Damit verbleiben sie bei den jeweiligen KZVen und können für die Vertrags(zahn)ärzteschaft eingesetzt werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Es kommt vor, dass private Krankenversicherungen die Leistungen einer Wurzelbehandlung nur zu einem reduzierten prozentualen Anteil erstatten, wenn die Behandlung als vorbereitende Maßnahme vor der Kronenpräparation erfolgt. Sie argumentieren, unter dieser Voraussetzung würde dann der Zahnersatztarif gelten. Der AAZ-Redaktion wurde z. B. ein Fall mitgeteilt, in dem die Versicherung lediglich 60 Prozent erstattete. Wie kann man dem Patienten helfen, um eine vollständige Erstattung zu ...
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