01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Ein privater Versicherer fordert eine Originalrechnung des Herstellers im Rahmen der Liquidation von Leistungen des Zahnarztes. Beispiel: Implantatversorgung. Wir berechnen einen Aufschlag von 25 Prozent auf den Preis der Herstellerfirma. Mit welchen Argumenten können wir der Forderung der Versicherung begegnen?“
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
In unserem heutigen Fallbeispiel geht es um die Behandlung eines Abszesses bzw. des schuldigen Zahnes - eine Situation, die in der zahnärztlichen Praxis relativ häufig vorkommt. Die Möglichkeiten der Berechnung nach Bema und GOZ werden gegenübergestellt. Anschließend wird die Abrechnungsweise detailliert erläutert.
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Eine gesetzliche Krankenkasse lehnt die Versorgung mit Keramikinlays bei einem Patienten mit Amalgamallergie ab und begründet dies folgendermaßen: Wenn keine Füllungen mehr möglich sind, müssen Teil- oder Vollkronen angefertigt werden. Ich bin jedoch der Ansicht, dass dann ein ohnehin geschwächter Zahn noch weiter unnötig zerstört wird und Keramikinlays das einzig medizinisch sinnvolle Therapiemittel darstellen. Gibt es eine diesbezügliche richterliche Entscheidung, die ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Wie kann man bei einem Inlay die Aufbaufüllung berechnen: nach GOZ-Nr. 218 oder Nrn. 205 bis 211?“
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Wird anstelle der günstigeren Brückenversorgung eine teurere Implantatversorgung gewählt, so bekommt der Patient regelmäßig Probleme mit seiner privaten Krankenversicherung, wenn er die Behandlung in vollem Umfang erstattet haben möchte. Die Versicherer sehen sich nur dann in der vollständigen Leistungspflicht, wenn die Versorgung medizinisch notwendig ist - und gerade dieses wird regelmäßig bestritten. Jüngst scheiterte allerdings eine Privatversicherung mit ihrer restriktiven ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Rechnungslegung
In unserer April-Ausgabe hatten wir Sie über ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) informiert, in dem das BMF nochmals bekräftigte, dass bei der Rechnungslegung für vertragszahnärztliche Gutachten seit dem 9. März 2001 Umsatzsteuer auszuweisen ist. Dies gilt allerdings nicht für Vertragsgutachter und -obergutachter, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 32.500 DM bzw. 16.620 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Bayerisches Landessozialgericht
Die Auslegung der Allgemeinen Bestimmung des Bema Teil 1 Nr. 3 Satz 1, wonach zahnärztliche Leistungen, die nicht im Bema enthalten sind, nach der GOÄ ’65 bewertet werden, führt noch immer zu Rechtsstreitigkeiten. In diesem Zusammenhang kam das Bayerische Landessozialgericht in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 13. Juni 2001 (Az: L 12 KA 513/99) zu folgendem Urteil: Die Leistungsinhalte der Nrn. Ä 203 (offene Sehnen- und Muskeldurchschneidung) und Ä 738 (Osteotomien zur ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Wiederherstellungsmaßnahmen - sowohl an Kronen als auch an fest sitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz - sind in der Durchschnittspraxis sehr häufig anfallende Maßnahmen, deren Abrechnung im Kassen- wie im Privatbereich jeder Zahnarzt beherrschen sollte. Wer sich noch an die Zeit zurück erinnert, in der sämtliche Kronen, Brücken, Prothesen und eben auch Reparaturen nach der GOZ abzurechnen waren, weiß, dass die auf diese Weise zu erzielende Vergütung eher bescheiden ist. Um so ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Für die Versorgung beschliffener Zähne mit in der Praxis hergestellten individuellen Provisorien sieht die GOZ die Nrn. 227 (provisorische Einzelkrone), 512 (provisorische Brückenkrone) und 514 (provisorische Brückenspanne) vor. Da im Leistungstext zu diesen Gebührenziffern jeweils nur von der Eingliederung, nicht jedoch von der Herstellung der Provisorien die Rede ist, spricht nichts dagegen, die Anfertigung als Laborarbeit anzusehen und dafür - über einen Eigenlaborbeleg - eine ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Unter der Bema-Nr. 95 werden Reparaturmaßnahmen an Brücken und fest sitzenden Schienen abgerechnet, wobei der Begriff „fest sitzende Schiene“ verblockte, aber auch durch Stege verbundene Kronen umfasst. Daneben fällt auch das bloße Wiedereingliedern einer gelösten Brücke bzw. gelöster verblockter Kronen unter den Leistungsinhalt der Nr. 95.
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