01.08.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Klärendes BMF-Schreiben
In unserer letzten Ausgabe hatten wir Sie darüber informiert, dass Unternehmer - dazu zählen auch Zahnärzte - grundsätzlich seit dem 1. Juli 2002 verpflichtet sind, auf jeder Rechnung (also nicht auf Geschäftsbriefen etc.) ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben. Doch was gilt für Unternehmer, die - wie viele Zahnärzte - kaum oder gar keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze erzielen?
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührenabrechnung
Frage: „Welche Ä-Position ist nach Bema bzw. GOZ abrechenbar, wenn aus dem Mundbereich eine Gewebeprobe entnommen und zur pathologischen Untersuchung eingeschickt wird?“
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Die Notwendigkeit, einen prothetisch zu versorgenden Kiefer mit einem individuell angefertigten Löffel abzuformen, kann sich aus drei Gründen ergeben:
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Prophylaktische Leistungen nehmen in den zahnärztlichen Praxen einen immer größeren Raum ein. Der Wandel weg von der kurativen hin zur präventiven Zahnheilkunde ist allenthalben zu erkennen. Das nehmen wir zum Anlass, unser heutiges Fallbeispiel der Individualprophylaxe bei einem 13-jährigen Patienten zu widmen. Die Möglichkeiten der Berechnung nach Bema und GOZ werden gegenübergestellt. Anschließend wird die Abrechnungsweise detailliert erläutert.
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01.08.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Bema-Umstrukturierung
Aus der von den Krankenkassen gewünschten schnellen Umstrukturierung des Bema wird vorerst nichts. Dies ist das Ergebnis der Sitzung des erweiterten Bewertungsausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen vom 19. Juli. Hier wurden die Anträge der Krankenkassen, die unter anderem vorsahen, bis Ende des Jahres 2002 einen Beschluss auf alleiniger Basis ihrer arbeitswissenschaftlichen Studie herbeizuführen, abgelehnt. Nun will der erweiterte Bewertungsausschuss „den Bewertungsmaßstab für ...
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Die Versorgung kariöser Frontzahndefekte gehört in jeder zahnärztlichen Praxis zu den Routinebehandlungen. Dennoch gibt es auf diesem Sektor abrechnungstechnische Raffinessen, aber auch Fallstricke, die man kennen sollte. Deshalb beschäftigen wir uns in der heutigen Ausgabe mit einem derartigen Behandlungsfall, anhand dessen wir die relevanten Bema- und GOZ-Bestimmungen gegenüberstellen und erläutern.
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Ist es bei der Rechnungsstellung von Verlangensleistungen nach § 2 Abs. 3 GOZ immer erforderlich, den Leistungsinhalt der einzelnen Maßnahmen in Gebührennummern aufzuführen, oder ist es auch korrekt, den entsprechenden Betrag - beispielsweise beim Bleaching - pauschal anzugeben?“
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührenabrechnung
Frage: „Sowohl im Bema- als auch im GOZ-Bereich enthält der Leistungstext der Wurzelfüllung (Bema-Nr. 35 bzw. GOZ-Nr. 244) den Zusatz ‘. einschließlich temporärem bzw. provisorischem Verschluss’. Was genau beinhaltet dieser Zusatz? Wo ist bei einem Zahn, der im Anschluss an die endodontische Behandlung überkront werden soll, die Abgrenzung zwischen provisorischem Verschluss und Aufbaufüllung zu ziehen?“
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Kann neben den GOZ-Nrn. 100 bzw. 101 eine der Positionen Ä 1 oder 001 berechnet werden?“
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01.07.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Wie werden Friktionsstifte bei Teleskopkronen abgerechnet?“
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