01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp Bema
Vor der Bema-Umstrukturierung lautete die einleitende Abrechnungsbestimmung zur Gebührenziffer IP 4: "Die Nr. IP 4 umfasst folgende Leistungen: die lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung mit Lack, Gel oder Ähnlichem einschließlich der gründlichen Beseitigung von Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne."
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp GOZ
Der Leistungstext der GOZ-Nr. 601 lautet: "Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme)". Es handelt sich dabei also um eine Position, die für besonders aufwändige diagnostische Auswertungen von Kiefermodellen berechnet wird, und zwar vorzugsweise im Bereich der Kieferorthopädie. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Nr. 601 ausschließlich im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Modellanalyse ansatzfähig wäre.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Unser Abrechnungstest im Oktober-Heft ist auf große Resonanz gestoßen, und wir setzen die Serie fort. Hier wieder zehn Abrechnungsfragen. Von den Lösungen ist immer nur eine richtig.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Muss ein Frontzahn extrahiert werden, so gibt es zur Überbrückung der Abheilungszeit vor der endgültigen Anfertigung einer Brücke zwei Möglichkeiten der zwischenzeitlichen Versorgung: eine Interimsprothese oder eine laborgefertigte Kunststoffbrücke als Langzeitprovisorium. Mit der laborgefertigten Kunststoffbrücke als Langzeitprovisorium beschäftigt sich unser heutiges Fallbeispiel, wobei wir die Vorgehensweise und die Abrechnung der Leistungen aufzeigen.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: "Bei einer älteren Kassenpatientin, die einen Schlaganfall erlitten hat, musste eine im Zuge der ärztlichen Notfallmaßnahmen verloren gegangene UK-Teleskopprothese durch eine Interimsprothese ersetzt werden. Zu diesem Zweck und zur Behandlung von Druckstellen bin ich insgesamt dreimal in die von der Praxis 16 km entfernte Rehaklinik gefahren. Ein Besuch erfolgte am Samstag, die anderen beiden jeweils nach 20 Uhr an einem Werktag. Wie kann ich meinen Aufwand abrechnen?"
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Muss ein Frontzahn extrahiert werden, so gibt es zur Überbrückung der Abheilungszeit vor der endgültigen Anfertigung einer Brücke zwei Möglichkeiten der zwischenzeitlichen Versorgung: eine Interimsprothese oder eine laborgefertigte Kunststoffbrücke als Langzeitprovisorium. Mit der laborgefertigten Kunststoffbrücke als Langzeitprovisorium beschäftigt sich unser heutiges Fallbeispiel, wobei wir die Vorgehensweise und die Abrechnung der Leistungen aufzeigen.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Bei der Abrechnung von Prothesenreparaturen kann eine ganze Reihe von Fehlern vorkommen, von denen wir in diesem Beitrag die häufigsten auflisten. Im Anschluss daran erläutern wir den jeweiligen Fehler und zeigen die korrekte Vorgehensweise auf. Grunds ätzlich ist zu bemerken, dass eine Gebührennummer für eine Wiederherstellungsmaßnahme erst dann berechnet werden darf, wenn die Reparatur abgeschlossen, das heißt, wenn die in Stand gesetzte Prothese wieder-eingegliedert wird.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse, Teil 3
Obwohl bis zum Start der neuen Festzuschuss-Regelung Anfang 2005 nicht mehr viel Zeit bleibt, sind noch immer einige Detailfragen ungeklärt, und es zeichnet sich - wie aus der Vergangenheit gewohnt - ab, dass eine Einigung wohl erst relativ kurzfristig vor dem In-Kraft-Treten zustande kommen wird. Sogar das Bundesschiedsamt ist mit der Klärung einer Frage befasst.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatabrechnung bei Kassenpatienten, Teil 2
Zur Abdingung bzw. zur privaten Berechnung zahnärztlicher Leistungen nach GOZ stehen unterschiedliche Formulare zur Verfügung, die erfahrungsgemäß oft nicht korrekt angewandt werden. Deshalb listen wir in diesem Beitrag auf, wann welches Formular zu benutzen und was dabei jeweils zu beachten ist.
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01.10.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: "Bei einem GKV-Patienten wird an einem oberen seitlichen Schneidezahn eine keramisch verblendete Krone mit Keramikschulter eingesetzt. Wegen dieser über die Richtlinien hinausgehenden Leistung wird eine Abrechnung nach Muster 1 vereinbart, bei der der Anteil der Krankenkasse an der Kassenbehandlung dem Patienten gutgeschrieben wird, er also nur die Mehrkosten trägt. Nun wird durch die Budgetierung der Honoraranteil der Krankenkasse nicht mehr gezahlt. Kann dieser Fehlbetrag dem ...
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