01.02.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Kostenerstattung
Eine Beschränkung der Analogabrechnung auf den Faktor 1,5 bei der SDA-Technik durch Erlasse des Bundesfinanzministeriums bzw. der Bund-Länder-Kommission Beihilfe findet weder in der GOZ noch im Beihilferecht eine gesetzliche Grundlage. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt mit Urteil vom 27. Oktober 2006 (Az: 5 E 787/05) entschieden. Das Gericht erkannte daher die Abrechnung mit einem Faktor von 2,3 zu Lasten der Beihilfe an. Dazu ein Zitat aus dem Urteil:
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Dass insuffiziente Totalprothesen durch neue ersetzt werden müssen, kommt in der zahnärztlichen Praxis immer wieder vor. Nicht selten ist es in so einem Fall erforderlich, das Prothesenlager durch präprothetische Maßnahmen in einen optimalen Zustand zu bringen. Was dabei abrechnungstechnisch zu beachten ist, wird in diesem Fallbeispiel erläutert.
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Ästhetische Zahnheilkunde
Die Abrechnung eines Veneers ist nicht im Bema geregelt, diese Leistung kann daher nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Für die Berechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Zum 1. Januar 2007 wurden die in den Festzuschuss-Richtlinien beschriebenen Befunde der Befundklasse 6 neu bestimmt bzw. ergänzt (siehe „Abrechnung aktuell“ Nr. 12/2006, S. 1 f.). Der Befund 6.1 wurde aufgeteilt: 6.0 gilt für „Kleinreparaturen“ ohne zahntechnische Leistungen und 6.1 für Reparaturen mit zahntechnischen Leistungen. Die Befunde 6.4 und 6.5 richten sich nun nach dem Umfang der Erweiterung gemäß der Anzahl der zu ersetzenden Zähne. Nachfolgend werden die Befunde und ...
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp GOZ
Der Leistungstext der GOZ-Nr. 411 lautet: „Auffüllen parodontaler Knochendefekte mit autologem oder alloplastischem Material, je Zahn“. Wird also eine durch Knochenabbau infolge einer parodontalen Erkrankung entstandene Nische, die einem einzigen Zahn zuzuordnen ist, mit Knochenersatzmaterial verschlossen, so berechtigt dies - unabhängig von der Ausdehnung des Defekts - lediglich zum einmaligen Ansatz der Nr. 411.
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage:
„Bitte teilen Sie mir mit, wie ich den folgenden Behandlungsfall abrechnen kann: OK partielle Modellgussprothese, UK Stegprothese 32-42-44 (Implantate 32,42,44) bei einem stark atrophierten Kiefer. Die Prothese ist 13 Jahre alt. Es sollen die Stegversorgung auf den Implantaten sowie die Prothese erneuert werden. Außerdem ist eine Metallbasis geplant.“
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Zysten, die vom Zahnsäckchen eines noch nicht durchgebrochenen Zahnes ausgehen, kommen am häufigsten an Weisheitszähnen vor. Daneben ist auch der eine oder andere verlagerte Zahn hin und wieder Ursache einer derartigen Hohlraumbildung im umgebenden Knochen. Die Entfernung eines solchen Zahnes mit Ausschälung der Zyste ist Thema unseres Fallbeispiels.
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Füllungstherapie
Frage:
„Kann man neben einer Milchzahnkrone nach der Bema-Nr. 14 in derselben Sitzung eine Füllung nach einer der Bema-Nrn. 13 c oder 13 d abrechnen?“
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage:
„Ein Patient erhält eine neue UK-Modellgussprothese mit einem neuen Stegreiter zwischen den vorhandenen Kronen 33, 43 (dies sind die beiden Restzähne), wobei der ebenfalls vorhandene Steg belassen wird. Im Oberkiefer hat der Patient eine funktionsfähige Totalprothese. Wie sehen Therapieplanung und Abrechnung aus? Auf welchen Festzuschuss hat der Patient Anspruch?“
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Die Ermittlung der Festzuschüsse und die Berechnungsgrundlage zu Suprakonstruktionen führen in der Praxis offensichtlich immer wieder zu Problemen. Die Befunde der Befundklasse 7 sind maßgeblich, wenn die Erneuerung oder Wiederherstellung von Kronen, Brücken und Prothesen auf Implantaten (Suprakonstruktionen) erforderlich ist. Suprakonstruktionen sind grundsätzlich als andersartiger Zahnersatz einzustufen. Von dieser Regelung sehen die Zahnersatz-Richtlinien inNr. 36 a und b Ausnahmen vor.
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