01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Schienentherapie
Die Aqualizer-Schiene, eine anatomisch vorgeformte, mit destilliertem Wasser gefüllte Folie, kann als Sofortmaßnahme zur Unterbrechung der Okklusionskontakte bei verschiedenen Erkrankungen - Schmerzen des Kiefergelenks und der Muskulatur, Kopfschmerzen, Ohrenschmerzen, Schmerzen der Nackenmuskulatur und des Schultergürtels etc. - sowie beim Knirschen und Pressen eingesetzt werden. Diese verschiedenen Krankheitssymptome sind in vielen Praxen besser als CMD- oder auch als TMJ-Syndrom bekannt.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Wundversorgung
Mit der Gebühr für einen chirurgischen Eingriff ist grundsätzlich die sofortige Wundversorgung abgegolten. Nachbehandlungs-Maßnahmen im Sinne der Bema-Nr. 38 (N) in gesonderten Behandlungssitzungen können notwendig werden, um die Wundheilung zu fördern. Die Wundbehandlung hat dann zum Ziel, eine schnelle Heilung der Wunde sicherzustellen, somit einen möglichst schnellen und komplikationslosen Wundverschluss herbeizuführen und eine Infektion durch Keimbesiedlung zu verhindern bzw. zu ...
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Konservierend-chirurgische Leistungen
In Prüfverfahren wird oftmals festgestellt, dass für eine Mortalamputation die Bema-Nr. 27 abgerechnet wird. Die bis Ende 2003 enthaltene Bema-Nr. 30 (Amputation der devitalisierten Pulpa) wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2004 gestrichen, weil sie - so die Begründung - nicht mehr dem Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse entsprach.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage:
„Bei unserem Patienten, der mit einem Kombinations-Zahnersatz versorgt werden soll, werden wir neben dem individuellen Abdruck die Erst-abformung mit einem individualisierten (verlängerten) Löffel vornehmen müssen. Kann hier die Nr. 98 a zweimal in Ansatz gebracht werden?“
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Erneut stellen wir Ihnen Behandlungssituationen vor, bei deren Abrechnung Sie sich für eine der angegebenen Bema- bzw. GOZ-Nummern entscheiden sollen. Möglicherweise sind aber auch beide korrekt. Zusätzlich ansatzfähige Ziffern, die mit dem zur Debatte stehenden Sachverhalt nichts zu tun haben, haben wir der Übersichtlichkeit halber weggelassen.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Am 1. Januar 2007 ist als Ergebnis einer Sitzung des Bundesschiedsamts im Dezember vergangenen Jahres eine neue Gutachtervereinbarung für Zahnersatz in Kraft getreten. Sie wird ab diesem Zeitpunkt auch auf laufende Gutachterverfahren angewandt. Die neue Vereinbarung enthält Teilregelungen, die für den Ersatz- und Primärkassenbereich einheitlich gelten. Es ändert sich aber nichts daran, dass ausschließlich für den Primärkassenbereich in Streitfällen der Prothetik-Einigungsausschuss ...
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse beim Zahnersatz
Patienten, die wegen zu geringer Einnahmen unzumutbar belastet würden (Härtefälle), wird bekanntlich der doppelte Festzuschuss gewährt. Da es immer wieder Unklarheiten bei der Abrechnung von Härtefällen gibt, zeigen wir anhand von Beispielen die korrekte Vorgehensweise auf.
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Auslagenersatz
Telefon-, Porto- und Versandkosten werden oft vergessen, doch auch sie bilden einen kleinen Baustein bei der Honoraroptimierung. Nr. 5 der Allgemeinen Bestimmungen besagt folgendes:
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Osteotomie
Zahnärztliche Leistungen, die nicht im Bema enthalten sind, werden entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen des Bema nach dem Gebührenverzeichnis der GOÄ in der jeweils gültigen Fassung bewertet. Bei der Auslegung dieser Bestimmung kann es zu Konflikten kommen. Als Beispiel sei der Ansatz der Bema-Position 48 (Ost 2) genannt. Eine „ähnliche“ Position finden wir in der GOÄ unter Nr. 2650. Zur Klärung der Frage, welche Position zur Abrechnung kommen kann, ist exakt auf die ...
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Erneut stellen wir Ihnen einige Behandlungssituationen vor, bei deren Abrechnung Sie sich für eine der angegebenen Bema- bzw. GOZ-Nummern entscheiden sollen. Falls Sie nicht spontan die Lösung kennen, sollten Sie nicht gleich nachsehen, sondern zunächst überlegen und dann versuchen, eine begründete Auswahl zu treffen. Zusätzlich ansatzfähige Gebührennummern, die mit dem hier geschilderten Sachverhalt nichts zu tun haben, haben wir der Übersichtlichkeit halber weggelassen.
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