30.03.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Laborabrechnung
Zahntechnische Leistungen, im Eigenlabor oder am Behandlungsstuhl erbracht, werden oft nicht abgerechnet. Das gilt auch für zahntechnische Leistungen im Zusammenhang mit herausnehmbaren Versorgungen, um die es in diesem zweiten Teil der Serie schwerpunktmäßig geht. Wie bereits in Teil 1 betont sollte auch hier ein besonderes Augenmerk auf die Abrechnung von sogenannten Chairside-Leistungen gerichtet werden, also zahntechnischen Leistungen, die der Zahnarzt oder die zahnärztliche Assistenz ...
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30.03.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach BEMA und GOZ
In diesem Abrechnungsquiz haben wir Fragen zur Abrechnung nach BEMA und nach GOZ für Sie zusammengestellt. Tragen Sie Ihr Kreuzchen bei „Richtig“ oder „Falsch“ ein. Auf Seite 18 finden Sie alle richtigen Antworten mit näheren Erläuterungen.
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30.03.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: „ Nach einer Wurzelfüllung sollen doch mindestens sechs Monate abgewartet werden, bevor der Zahn mit Prothetik versorgt werden kann. In alten Abrechnungsbüchern steht sechs Monate Wartezeit, laut Rücksprache mit meiner KZV gibt es seit einiger Zeit überhaupt keine Fristen mehr. Wo findet sich diese Aussage – in den Richtlinien oder SGB V oder den BMV-Z – bzw. EKVZ-Verträgen? Oder nur in der Wissenschaft?“
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30.03.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfälle
Die Befunde der Befundklasse 7 sind anzusetzen, wenn die Erneuerung oder Wiederherstellung von Suprakonstruktionen erforderlich ist. Auch in dieser Befundklasse ist es wichtig, die einzelnen Befunde zu kennen und die Festzuschüsse korrekt anzusetzen. Regionale Unterschiede im Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen sind möglich. Nachfolgend haben wir die häufigsten Abrechnungsfälle der Befundklasse 7 zusammengestellt und erläutert, worauf es im Einzelfall für eine korrekte ...
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30.03.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach BEMA und GOZ
Nachfolgend die Lösungen zu den Fragen von Seite 11.
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06.03.2015 · Nachricht aus AAZ · Kostenerstattung
Seit der GOZ-Novellierung 2012 müssen bei GKV-Patienten für Komposit-Restaurationen im Seitenzahnbereich die GOZ-Nrn. 2060 bis 2120 herangezogen werden. Um Honorarverluste zu vermeiden, muss der Faktor erhöht werden. Wie kann man argumentieren, um dies zu begründen? Diese Frage wird immer wieder gestellt, daher zeigen wir Reaktionsmöglichkeiten auf.
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27.02.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Frage: „ Ich wüsste gern Ihre Meinung zu folgendem Behandlungsfall GKV (Festzuschuss): Der Oberkiefer ist vollbezahnt von 17-27 (o.B.). Im zahnlosen Unterkiefer besteht eine implantatgetragene Brücke auf 36-034-033-043-044-046. Diese Versorgung wurde 2007 mit dem Befund Nr. 4.4 bezuschusst. Nach Verlust des Implantats in regio 46 wird ein neues Implantat in regio 47 gesetzt und eine Krone mit mesialem Anhänger 46 eingegliedert. Löst die Neuversorgung einen Festzuschuss nach Nr. 7.5 oder ...
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27.02.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Laborabrechnung
Die Abrechnung zahntechnischer Leistungen ist komplex und stellt viele vor Probleme. Um diese Komplexität zumindest ein wenig aufzulösen, startet AAZ mit diesem Beitrag eine Serie zur Abrechnung zahntechnischer Leistungen.
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27.02.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungswissen
Mit der Einführung des neuen BEL II-2014 war klargestellt worden, dass Leistungen wie Kronen, Brücken oder Prothesen sowie Aufbissbehelfe nur noch dann nach BEL II abzurechnen seien, wenn sie unter Verwendung eines Mittelwertartikulators erbracht wurden. Dies und die Forderung nach einer einheitlichen Rechnung des Zahntechnikers im Sinne von § 3 Abs. 3 der Einleitenden Bestimmungen des BEL II-2014 führten zu der Diskussion, wie diese Leistungen abzurechnen sind, wenn anstelle des ...
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27.02.2015 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Gesetzliche Krankenkassen dürfen gemäß § 30 Abs. 1 SGB IV nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen. Verträge mit zahntechnischen Laboren oder Dentalhandelsgesellschaften über die Lieferung zahntechnischer Leistungen unterhalb der Höchstpreise gemäß § 88 Abs. 2 SGB V zählen nicht dazu. So hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 25. November 2014 entschieden (Az. L 4 KR 244/10, Abruf-Nr. 143597 ).
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