22.07.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Online-Seminar
Welche Leistungen sind bei Füllungen außervertraglich privat berechenbar? Wie wird der Stiftaufbau mit Aufbaufüllung und Restauration berechnet, wenn doch keine Krone gefertigt wird? Und wie steht es um eine Aufbaufüllung bei Adhäsivtechnik in mehreren Schichten? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im neuen Online-Seminar „Füllungstherapie und Endodontie bei gesetzlich Versicherten“ am 2. September 2016 von unserer Referentin Birgit Sayn. Und hier können Sie sich ...
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22.07.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Das Anfertigen einer dreigliedrigen Brücke stellt keine „komplizierte Prothetik“ dar, sondern einen Routineeingriff, der keine höhere als die 2,3-fache Gebühr rechtfertigt. Selbiges gilt für Anpassung von Prothesen an den Gegenkiefer, um Schäden zu vermeiden. Dies sei immer erforderlich – unabhängig davon, aus welchem Material die Gegenbezahnung beschaffen ist. So lautet die Essenz aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW vom 15. März 2016 (Az. 1 A 120/15).
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22.07.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Über die Herstellung von prothetischen Arbeiten durch Labore im Ausland gibt es in der politischen Landschaft Diskussionen aus verschiedenen Blickwinkeln. Die Frage der Qualität oder arbeitsmarktpolitische Betrachtungen bleiben im nachfolgenden Beitrag außen vor. Vielmehr wird ausschließlich die Frage betrachtet, welche Besonderheiten bei der Abrechnung von zahntechnischen Leistungen aus dem Ausland bestehen.
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22.07.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
In Ausnahmefällen dürfen bei gesetzlich versicherten Patienten im Rahmen einer kieferorthopädischen Vorbehandlung Leistungen nach den BEMA-Nrn. 121 bis 125 berechnet werden. Diese Einzelleistungen bedürfen keiner Genehmigung und sind vor Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels (spätes Wechselgebiss) angezeigt. Sie werden zu 100 Prozent als Sachleistung abgerechnet.
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22.07.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse
Frage: „Eine GKV-Patientin hat eine Fraktur des Zahns 21. Wir haben einen ZE-Antrag mit dem Festzuschuss 5.1 gestellt. Damit der Fall sofort bearbeitet werden kann, ist die Patientin selbst zur Kasse gegangen, um den Plan dort sofort genehmigen zu lassen. Im Gespräch mit dem Mitarbeiter wurde sie befragt, wie die Lücke später versorgt werden soll. Darauf antwortete sie, wenn sie mal das Geld zusammen habe, solle da in ein bis zwei Jahren ein Implantat rein. Daraufhin wurde der Plan vom ...
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22.07.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Wie rechnet man als MKG-Chirurg nach dem BEMA die Entfernung eines Knochentumors (Odontom) regio 43 ab?“
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22.07.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
FRAGE: „ Wir verwenden bei Suprakonstruktionen zur Abformung den Miratray ® -Implantat-Abformlöffel. Ist dieser berechenbar und kann als Honorar die GOZ-Nr. 5170 (Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen ...) angesetzt werden?
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22.07.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfall
Um die Funktion einer Prothese wiederherzustellen, ist es in manchen Fällen erforderlich, dass auch die Suprakonstruktion unterfüttert oder umgestaltet werden muss. Dabei entsteht Mehraufwand – vor allem im zahntechnischen Labor. Dieser Mehraufwand wird jedoch häufig nicht vollständig berechnet. Woran alles bei der Abrechnung zu denken ist, wird nachfolgend anhand von drei Praxisfällen erläutert.
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18.07.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse
Das Festzuschuss-Kompendium „Schwere Kost für leichteres Arbeiten“ der KZBV wurde zum 1. Juli 2016 aktualisiert. Die wichtigsten Neuerungen: In den Kapiteln 5 „Vergütung zahnärztlicher Leistungen“ und 8 „Die Festzuschuss-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses“ sind die Änderungen zu den Adhäsivbrücken eingearbeitet worden. Auch die Änderung der Zahnersatz-Richtlinie zu Adhäsivbrücken in Kapitel 11 ist berücksichtigt.
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15.07.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
In AAZ Nrn. 06 und 07/2016 wurden die Neuregelungen zur Adhäsivbrücke dargestellt. Jetzt bringt ein neues Gemeinsames Rundschreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und des GKV-Spitzenverbandes vom 30. Juni 2016 klarstellende Neuerungen. Hier werden auch Beispielsfälle vorgegeben. Einige Änderungen überraschen, sodass sich auch teilweise Änderungen gegenüber den im Heft 06/2016 dargestellten Beispielsfällen sowie einige neue Fallkonstellationen ergeben.
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